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Wichtige Informationen Für Den Betreiber; Begrenzung Des Spülgasdrucks; Spülgasausgang Und Messgasausgang; Notversorgung Des Spülgases - ABB AO2000 Serie Inbetriebnahmeanleitung

Kontinuierliche gasanalysatoren
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Wichtige Informationen für den Betreiber
Begrenzung des Spülgasdrucks
Spülgasausgang und Messgasausgang
Notversorgung des Spülgases

Installation des Gasanalysators und der Versorgungsleitungen

AO2000 KONTINUIERLICHE GASANALYSATOREN
Das Spülsystem des Gasanalysators hat keine Entlastungsöffnung. Deshalb
muss der maximale Innendruck betreiberseitig begrenzt werden. Die Norm
EN 60079-2 fordert die sichere Begrenzung des Spülgasdrucks auch im Ein-
zelfehlermodus. Die Regelung des Spülgasdrucks ist betreiberseitig daher
Ein-Fehler-sicher auszuführen.
Damit der Überdruck von 7 hPa im Spülgasweg gegenüber dem Messgasweg
bei minimalem Spülgasdurchfluss von 15 l/h gewährleistet ist, müssen der
Ausgang des Messgases und der Ausgang des Spülgases gegen das gleiche
Druckniveau (atmosphärisch) abgeführt werden. Das gemeinsame Abführen
von Messgas und Spülgas (z.B. in eine gemeinsame Abgassammelleitung /
Fackel) ist nicht zulässig, da hierdurch die Gefahr des Rückflusses von
brennbaren Gasen in den Spülgasweg besteht.
Wenn bei Ausfall der Erstversorgung betreiberseitig eine Notversorgung mit
Zündschutzgas vorgesehen ist (z.B. um den Gasanalysator weiter zu betrei-
ben), muss jede Versorgungsstelle in der Lage sein, das erforderliche Druck-
niveau oder die erforderliche Zündschutzgasmenge unabhängig voneinan-
der aufrechtzuerhalten. Die beiden Versorgungsstellen dürfen gemeinsame
Rohre oder Leitungen haben.
Bei der Installation des Gasanalysators sowie der Versorgungs- und Abluft-
leitungen müssen betreiberseitig die Anforderungen gemäß EN 60079-2
Anhang D sowie gemäß EN 60079-14 erfüllt sein. Die unten aufgeführten
Anforderungen sind ein Auszug aus den genannten Normen. Sie sind hier
aufgrund ihrer Wichtigkeit für den sicheren Betrieb des Gasanalysators
explizit aufgeführt. Diese Auflistung der Anforderungen in den genannten
Normen entbindet den Betreiber jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht, die
Installation des Gasanalysators und der dazugehörigen Versorgungsleitun-
gen entsprechend den einschlägigen nationalen und internationalen Normen
und Vorschriften mit ggf. zusätzlichen Anforderungen auszuführen.
Insbesondere sind – soweit zutreffend – die Anforderungen aus der
IEC/TR 60070-16 "Electrical apparatus for explosive gas atmospheres.
Part 16: Artificial ventilation for the protection of analyser(s) houses" und
IEC 61285 "Prozessautomatisierung – Sicherheit von Analysengeräteräumen"
zu berücksichtigen.
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CI/AO2000-DE REV. C

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