Allgemeine Sicherheitshinweise
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Allgemeine Sicherheitshinweise
2.1
Verpflichtungen und Haftung
Hinweise in der Betriebsanleitung beachten
Verpflichtung des Betreibers
Verpflichtung des Bedieners
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Dieses Kapitel enthält wichtige Hinweise, um die Maschine
sicherheitsgerecht zu betreiben.
Die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und der
Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für den
sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb der
Maschine.
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen mit/an der Maschine
arbeiten zu lassen, die
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut sind.
in die Arbeiten mit/an der Maschine eingewiesen sind.
diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Der Betreiber verpflichtet sich
alle Warnbildzeichen an der Maschine in lesbarem Zustand zu
halten.
beschädigte Warnbildzeichen zu erneuern.
Alle Personen, die mit Arbeiten mit/an der Maschine beauftragt sind,
verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung zu beachten,
das Kapitel "Allgemeine Sicherheitshinweise" in dieser
Betriebsanleitung zu lesen und zu beachten.
das Kapitel "Warnbildzeichen und sonstige Kennzeichnungen an
der Maschine" (Seite 15) in dieser Betriebsanleitung zu lesen
und die Sicherheitsanweisungen der Warnbildzeichen beim
Maschinenbetrieb zu befolgen.
sich mit der Maschine vertraut zu machen.
die Kapitel dieser Betriebsanleitung zu lesen, die für das
Ausführen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben wichtig sind.
Stellt die Bedienperson fest, dass eine Einrichtung
sicherheitstechnisch nicht einwandfrei ist, muss sie diesen Mangel
unverzüglich beseitigen. Gehört dies nicht zur Arbeitsaufgabe der
Bedienperson oder verfügt sie nicht über entsprechende
Sachkenntnisse, muss sie den Mangel dem Vorgesetzten (Betreiber)
melden.
T-PackU BAH0080-1 05.15