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Batteriegesetz - KERN 572 Betriebsanleitung

Präzisionswaage
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18 Batteriegesetz

Hinweis gemäß Batteriegesetz - BattG:
• Die nachfolgenden Informationen sind gültig für Deutschland.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler
gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Endverbraucher auf folgendes hinzuweisen:
• Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich
verpflichtet.
• Batterien und Akkus können nach Gebrauch unentgeltlich in kommunalen Sam-
melstellen oder im Handel zurückgegeben werden. Dabei muss das übliche Ge-
brauchsende der Batterien/Akkus erreicht sein, ansonsten muss Vorsorge ge-
gen Kurzschluss getroffen werden.
• Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien und Akkus der Art, die
wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, de-
ren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.
• Eine durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie die Batterien oder Akkus
auf keinen Fall im Hausmüll entsorgen dürfen. Alte Batterien oder Akkus können
Schadstoffe enthalten, welche bei nicht fachgerechter Entsorgung, Mensch und
Umwelt schädigen können.
• Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durch-
gestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg =
Quecksilber, oder Pb = Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig aus-
schlaggebenden Schwermetalls versehen.
T572-A-BA-d-2311
INFORMATION
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