Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Viessmann Vitocal 250-A AWO-E-AC 251.A Montage- Und Serviceanleitung Seite 194

Luft/wasser-wärmepumpe, monoblock-ausführung für heiz- und kühlbetrieb, mit 1 integrierten heiz-/kühlkreis
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Vitocal 250-A AWO-E-AC 251.A:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anhang
Endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung
Komplettgeräte und Verdichter nur über qualifizierte
Entsorgungsfachbetriebe entsorgen.
Folgende Verordnungen beachten:
Verordnung über fluorierte Treibhausgase
517/2014/EU
Altölverordnung (AltölV)
Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
Nachweisverordnung (NachwV)
Weitere geltende Verordnungen und Vorschriften
Hinweis
Vor dem Beginn der Außerbetriebnahme die „Check-
liste für Arbeiten zur Instandhaltung" auf Seite 165
beachten.
Außerbetriebnahme:
Die Anforderungen an die Aufstellung gelten so
lange, wie die Außeneinheit mit Kältemittel gefüllt ist:
Siehe Seite 23.
Die Außerbetriebnahme darf nur durch eine Fach-
kraft erfolgen, die mit den Geräten zur Kältemittelent-
sorgung vertraut ist.
Auch für die Außerbetriebnahme und Entsorgung
dürfen Arbeiten am Kältekreis nur durch qualifiziertes
und zertifiziertes Personal durchgeführt werden:
Siehe „Sicherheitshinweise".
Kältemittel absaugen: Siehe Kapitel „Kältemittel
absaugen" auf Seite 175.
Frostschutz:
Um Frostschäden zu vermeiden, Heizwasser voll-
ständig aus den Verbindungsleitungen und dem Ver-
flüssiger entfernen (nicht erforderlich bei frostfreier
Lagerung).
194
(Fortsetzung)
Zwischenlagerung:
Zwischenlagern nur über Erdgleiche mit natürlicher
Lüftungsöffnung ins Freie
Während der Zwischenlagerung für ausreichende
Luftzufuhr sorgen.
Falls die zur Entsorgung abgebauten Außeneinhei-
ten nicht gemäß den Anforderungen an die Aufstel-
lung gelagert werden, müssen folgende Schritte
durchgeführt werden:
Kältemittel absaugen: Siehe Kapitel „Kältemittel
absaugen" auf Seite 175.
Transport:
Transporthinweise beachten: Siehe Seite 23.
Alle geltenden Verordnungen und Vorschriften
beachten.
Hinweis
Gemäß der europäischen Verordnung zur Beförde-
rung gefährlicher Güter (ADR), Sondervorschrift 291
müssen für den Transport von Komplettgeräten mit
weniger als 12 kg brennbarem Kältemittel keine
besonderen Transportvorschriften beachtet werden.
Transport nur in aufrechter Position
Geeignete Transportsicherungen verwenden.
Während des Transports für ausreichende Luftzufuhr
sorgen.
Zündquellen fernhalten, z. B. Funkenflug, Rauchen
usw.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis