2.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Installation und die Nutzung der Wasser-
enthärtungsanlage unterliegen jeweils den
geltenden nationalen Bestimmungen.
Neben
der
Betriebsanleitung, den
Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur
Unfallverhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und
fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das zu enthärtende Wasser muss der
europäischen Trinkwasserrichtlinie ent-
sprechen!
Vor einer Nutzung mit Wasser anderer
Qualität bzw. mit Zusätzen ist unbedingt mit
dem Hersteller/Lieferer Rücksprache zu
halten!
Die Wasserenthärtungsanlage ist für den
Einsatz in kaltem Trinkwasser bis zu einer
Umgebungstemperatur von maximal 30 °C
(86 °F) geeignet.
Sie ist nach dem neuesten Stand der
Technik und den anerkannten sicherheit-
stechnischen Regeln in Deutschland herge-
stellt.
Die Wasserenthärtungsanlage darf aus-
schließlich wie in der Betriebsanleitung
beschrieben genutzt werden. Eine andere
oder darüber hinausgehende Nutzung gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
Es bestehen zusätzliche Gefahren bei nicht-
bestimmungsgemäßer Verwendung und bei
Nichtbeachtung der Gefahrensymbole und
Sicherheitshinweise. Für hieraus resultie-
rende Schäden haftet der Hersteller/Lieferer
nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch das Beachten der Betriebs-
anleitung.
6
Bestimmungsgemäße Verwendung
im
JUDO WATERSOFT-DUO
Vor einer Nutzung der Wasserenthärtungs-
anlage außerhalb der in der Betriebsanlei-
tung aufgeführten Einsatzgrenzen ist unbe-
dingt mit dem Hersteller/Lieferer Rück-
sprache zu halten.
Die Wasserenthärtungsanlage ist nur in
technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß,
gefahrenbewusst
Betriebsanleitung zu benutzen!
Funktionsstörungen umgehend besei-
tigen lassen!
Um das Abwasser im Betrieb und auch bei
einem eventuellen Defekt der Anlage sicher
ableiten zu können, sind die im Kapitel
„Anforderungen an den Einbauort" gemach-
ten Angaben genau einzuhalten!
ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und
Gefahren bei Nichtbeachtung")
Mit dem Abwasser wird das verbrauchte
Regeneriersalz aus den Enthärtersäulen
entfernt. Es darf daher nicht zum Bewässern
von Pflanzen oder zu ähnlichen Zwecken
verwendet werden.
Für DVGW-geprüfte Wasserenthärtungs-
anlagen wird der Einsatzbereich in der DIN
EN 806-2 und DIN 1988-200 festgelegt.
Entsprechend der Norm bestehen für diese
Wasserenthärtungsanlagen keine Einschrän-
kungen hinsichtlich des Einsatzbereiches.
Die Kapazität des Enthärters ist so ausge-
legt, dass sowohl das gesamte Wasser für
ein Ein- oder Mehrfamilienhaus als auch
entsprechende
Teilwassermengen
Warmwasser, für Schwimmbad, für Wasch-
maschine und Geschirrspülautomat teilent-
härtet werden können.
sicherheits-
unter
Beachtung
und
der
für