Für das umweltbewusste Handeln gelten die folgenden Grundsätze:
•
Halten Sie sich stets an die Bestimmungen zur Vermeidung, Beseitigung und
Verwertung von Abfällen.
•
Entsorgen Sie Verpackungsmaterial und Elektrogeräte und deren Komponenten
immer über die hierzu autorisierten Sammelstellen oder Entsorgungsbetriebe.
•
Gebrauchte Elektrogeräte und Elektronikgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll
entsorgt werden.
4.1.7 Unzulässige Betriebsbedingungen
Unter unzulässigen Betriebsbedingungen kann die Betriebssicherheit nicht gewährleistet
werden. Vermeiden Sie auf jeden Fall unzulässige Betriebsbedingungen.
Unter den folgenden Voraussetzungen dürfen Sie das Gerät nicht betreiben:
•
Personen könnten durch den Betrieb verletzt werden.
•
Gegenstände könnten durch den Betrieb ungewollt beschädigt oder zerstört
werden.
•
Fehlfunktionen oder Beschädigungen wurden erkannt.
•
Betriebsparameter wurden unzulässig verändert.
•
Das Gerät wurde verändert, beispielsweise umgebaut.
4.2 Örtliche Vorschriften
Der ordnungsgemäße Betrieb des Gerätes wird zusätzlich zu dieser Anleitung durch
Gesetze und Vorschriften geregelt.
Für den Betrieb des Gerätes gelten zusätzlich die folgenden Vorschriften:
•
Unfallverhütungsvorschriften
•
Unternehmensinterne Vorschriften
•
Hinweise auf dem Gerät
4.3 Pflichten des Betreibers
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu den Pflichten des Betreibers des Gerätes. Der
Sorgfaltspflicht des Betreibers unterliegt es, Sicherheitsmaßnahmen zu planen und deren
Ausführung zu kontrollieren.
Zum Minimieren des Verletzungsrisikos gelten die folgenden Grundsätze:
•
Stellen Sie sicher, dass beschädigte Geräte nicht mehr verwendet werden.
•
Stellen Sie sicher, dass das Gerät durch autorisiertes Fachpersonal montiert und
angeschlossen wird.
•
Stellen Sie bei der Inbetriebnahme und beim Dauerbetrieb der angeschlossenen
Geräte sicher, dass die lokal geltenden Grenzwerte für Ozon nicht überschritten
werden.
•
Schulen Sie das eingesetzte Personal auf die möglichen Gefahren von Ozon.
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