Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Mobilgeräte Wechseln, An Die Ohrhörer Angeschlossen Sind; Status Der Galaxy Buds2 Pro Abrufen Und Einstellungen Anpassen; Geräuschsteuerungsmodus Einstellen - Samsung SM-R510 Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Die Anwendung „Galaxy Wearable"
Mobilgeräte wechseln, an die Ohrhörer angeschlossen sind
Wenn die Ohrhörer mit zwei oder mehr Mobilgeräten verbunden sind, kannst du ganz einfach zu einem anderen
Gerät wechseln, ohne die Verbindung zum vorherigen Mobilgerät zu trennen.
Starte auf dem Mobilgerät, zu dem du wechseln möchtest, die Anwendung Einstellungen, tippe
Verbindungen  → Bluetooth an und wähle unter Gekoppelte Geräte die Ohrhörer aus.
Bei Bedarf können die Verbindungen zwischen den Ohrhörern und den Mobilgeräten automatisch
gewechselt werden. Sind die Ohrhörer beispielsweise auf einem Tablet und einem Smartphone registriert,
die beide bei demselben Samsung Account angemeldet sind, kannst du mit den Ohrhörern einen auf dem
Smartphone eingehenden Anruf entgegennehmen, während du auf dem Tablet ein Video ansiehst, da die
Verbindung automatisch zum Smartphone wechselt.
Status der Galaxy Buds2 Pro abrufen und
Einstellungen anpassen
Rufe den Status der Galaxy Buds2 Pro auf, die mit deinem Mobilgerät verbunden sind, und ändere die
Einstellungen.
Starte auf dem Mobilgerät die Anwendung Galaxy Wearable.
Einige Funktionen, z. B. der Geräuschsteuerungsmodus oder die Bixby-Aktivierung per Sprache,
beeinflussen möglicherweise die Nutzungsdauer der Ohrhörer.
Geräuschsteuerungsmodus einstellen
Aktiviere bzw. deaktiviere die ANC-Funktion oder den Umgebungsgeräuschmodus abhängig von der Situation
oder der Umgebung. Du kannst auch einstellen, dass der Umgebungsgeräuschmodus automatisch aktiviert wird.
Starte auf dem Mobilgerät die Anwendung Galaxy Wearable, wähle eine Funktion aus und ändere die
Einstellungen.
• Aktive Geräuschunterdrückung: ANC-Funktion aktivieren.
• Aus: Geräuschsteuerungsmodus deaktivieren.
• Umgebungsge räusch: Umgebungsgeräuschmodus aktivieren.
34

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis