Prüfbuch
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Die Auffahrrampe ist vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sach-
kundigen prüfen zu lassen.
Bei gewerblichem oder gemeinnützigem Betrieb der Auffahrrampe
muss diese Prüfung anschließend in Abständen von längstens einem
Jahr wiederholt werden.
Bei den Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch
erkannt und abgestellt werden.
Die zu prüfenden Punkte sind in der Prüfliste aufgeführt (siehe Ab-
schnitt 10.2, Seite 62).
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Er-
fahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Auffahrrampen
für Behindertengerechte Fahrzeuge hat und mit den einschlägigen
staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein
anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-
Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Ab-
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut
ist, dass er den betriebssicheren Zustand von Auffahrrampen für Be-
hindertengerechte Fahrzeuge beurteilen kann.
Auffahrrampe Easy und EasyFlex