Allgemeine Sicherheitshinweise
Verbrennungsgefahr und Verbrühungsgefahr
Bei Berührung mit heißen Teilen sind Hautverbrühungen und
Hautverbrennungen möglich.
Der Betreiber muss die heißen Teile kennen und identifizieren
können.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen
und wissen, wie sie geregelt wird.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Der Besuch einer Infrarot- oder Sauna-Kabine kann bei Personen
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schweren Gesund-
heitsschäden bis zum Tod führen.
Sauna-Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
müssen vor dem Besuch einer Infrarot-oder Sauna-Kabine ei-
nen Arzt konsultieren.
Geräteschäden durch zu lange Betriebsdauer
In gewerblichen Infrarot- oder Sauna-Kabinen kann eine übermä-
ßige Luftfeuchtigkeit in der räumlichen Umgebung zu Sachschä-
den führen.
In einer gewerblichen Infrarot- oder Sauna-Kabine muss die
Heizzeit so eingestellt sein, dass sie nach einer bestimmten
Zeitdauer von selbst abschaltet.
Wenn die Heizzeit nicht selbständig abschaltet, muss die Kabi-
ne ständig beaufsichtigt werden.
Die Kabine vor jedem Starten besichtigen.
SBM-IR Modul - Gebrauchsanweisung
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