4.3 Definition Fachpersonal / Sachkundiger
Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an diesem Gerät darf nur von Fachpersonal
oder Sachkundigen durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereiche, soweit es für dieses Gerät
zutrifft, die Notwendigen beruflichen Kenntnisse besitzen.
Hydraulik
Pneumatik
Elektrotechnik
Mechanik
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
4.4
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von
dafür beauftragten, qualifizierten und zertifizierten Personen betrieben werden.
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften
gelesen und verstanden haben.
Es dürfen nur Maschinen mit Handgriffen manuell geführt werden.
Schutzausrüstung
4.5
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe.
Unfallschutz
4.6
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