6.4 Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich
durch einen Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt
werden.
Die dementsprechenden Bestimmungen der Konformitätserklärung
sind zu beachten!
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden.
Wir empfehlen nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette gut sichtbar anzubringen.
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Firma
Sachkundiger
Jahr
Datum
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Gerät
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