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Gefahren Bei Nichtbeachtung Der Sicherheitshinweise; Sicherheitsbewusstes Arbeiten; Sicherheitshinweise Für Den Betreiber; Sicherheitshinweise Für Montage-, Wartungs- Und Inspektionsarbeiten - REMKO LWM-Serie Bedienungs- Und Installationsanleitung

Monobloc-wärmepumpen 0205-2020-08 version 2, de_de anleitung für den fachmann system luft/wasser zum heizen und kühlen
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Inhaltsverzeichnis

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1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Geräte zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Ver-
lust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
n
Versagen wichtiger Funktionen der Geräte.
n
Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung.
n
Gefährdung von Personen durch elektrische
und mechanische Einwirkungen.

1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte und Kompo-
nenten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem Zustand gewähr-
leistet.
n
Die Aufstellung, Installation und Wartungen der
Geräte und Komponenten darf nur durch Fach-
personal erfolgen.
n
Ein vorhandener Berührungsschutz (Gitter) für
sich bewegende Teile darf bei einem sich im
Betrieb befindlichen Gerät nicht entfernt
werden.
n
Die Bedienung von Geräten oder Kompo-
nenten mit augenfälligen Mängeln oder
Beschädigungen ist zu unterlassen.
n
Bei der Berührung bestimmter Geräteteile oder
Komponenten kann es zu Verbrennungen oder
Verletzungen kommen.
n
Die Geräte oder Komponenten sind keiner
mechanischen Belastung, extremen Wasser-
strahl und extremen Temperaturen auszu-
setzen.
n
Räume in denen Kältemittel austreten kann
sind ausreichend zu be- und entlüften. Sonst
besteht Erstickungsgefahr.
n
Alle Gehäuseteile und Geräteöffnungen, z.B.
Luftein- und -austrittsöffnungen, müssen frei
von fremden Gegenständen, Flüssigkeiten
oder Gasen sein.
n
Die Geräte sollten mindestens einmal jährlich
durch einen Fachkundigen auf ihre Arbeitssi-
cherheit und Funktion überprüft werden. Sicht-
kontrollen und Reinigungen können vom
Betreiber im spannungslosen Zustand durch-
geführt werden.
1.7 Sicherheitshinweise für
Montage-, Wartungs- und
Inspektionsarbeiten
n
Bei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für Personen
auszuschließen.
n
Aufstellung, Anschluss und Betrieb der Geräte
und Komponenten müssen innerhalb der Ein-
satz- und Betriebsbedingungen gemäß der
Anleitung erfolgen und den geltenden regio-
nalen Vorschriften entsprechen.
n
Regionale Verordnungen und Gesetze sowie
das Wasserhaushaltsgesetz sind einzuhalten.
n
Installieren und lagern Sie die Geräte aus-
schließlich in Räumen größer 4 m
beachtung kann sich im Falle einer Leckage
der Raum mit einem brennbaren Gemisch
füllen! Die für die Installation und Lagerung
angegebene Mindestraumgröße von 4 m
bezieht sich auf die Grundfüllmenge des
Gerätes. Diese variiert nach Installationsart
und Gesamtfüllmenge der Anlage. Die Berech-
nung muss nach gültigen DIN Normen
erfolgen. Vergewissern Sie sich, dass der
Installationsort für den sicheren Gerätebetrieb
geeignet ist.
n
Die elektrische Spannungsversorgung ist auf
die Anforderungen der Geräte anzupassen.
n
Die Befestigung der Geräte darf nur an den
werkseitig vorgesehenen Punkten erfolgen. Die
Geräte dürfen nur an tragfähigen Konstrukti-
onen oder Wänden oder auf Böden befestigt
bzw. aufgestellt werden.
n
Die Geräte zum mobilen Einsatz sind auf
geeigneten Untergründen betriebssicher und
senkrecht aufzustellen. Geräte für den statio-
nären Betrieb sind nur in fest installiertem
Zustand zu betreiben.
n
Die Geräte und Komponenten dürfen nicht in
Bereichen mit erhöhter Beschädigungsgefahr
betrieben werden. Die Mindestfreiräume sind
einzuhalten.
2
. Bei Nicht-
2
5

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