5 Sicherheit
5.1 Allgemein
Die folgenden Sicherheits- und Warnhinweise müssen von allen Anwendern
des Geräts gelesen und verstanden werden.
Alle Tätigkeiten dürfen nur durch geschultes Personal ausgeführt werden, wel-
ches die besonderen Gefahren kennt und beachtet, sowie die Funktionsweise
und Betriebsanleitung des Gerätes verstanden hat.
Das Gerät darf nur im technisch einwandfreien Zustand verwendet werden.
5.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
BEACHTEN
► Die Auslegung des Geräts muss den Einsatzbedingungen
entsprechen. Dafür trägt allein der Betreiber die Verantwor-
tung.
► Eine abweichende Nutzung wird als nicht bestimmungsge-
mäß betrachtet!
Der Betrieb dieses Geräts ist nur unter den Bedingungen zulässig, die
o im Kapitel 6.2 Technische Daten
o auf dem Typenschild und
o in der technischen Spezifikation zum jeweiligen Auftrag
genannt sind.
Das Funktionsprinzip des Überdruckleckanzeigers vom Typ D9 R325/R255 mit
integrierter Pumpe wird nach DIN EN 13160-1:2003 bzw. DIN EN 13160-
2:2016 als Klasse I Gerät eingestuft.
Das Gerät ist ausschließlich zum Einbau in Überdruckleckanzeigesysteme an
doppelwandigen Rohrleitungen bestimmt, in denen wassergefährdende, auch
entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 1, 2 und 3 mit einem Flammpunkt
von ≤ 60°C, gefördert werden.
Der Leckanzeiger ist nicht explosionsgeschützt ausgeführt.
Der Überwachungsraum muss den Anforderungen nach DIN EN 13160-
2:2003 und DIN EN 13160-7:2003 bzw. DIN EN 13160-2:2016 und DIN EN
13160-7:2016 entsprechen.
Länderspezifische Zulassungsanforderungen sind zu beachten.
20-06-2022 dpae
Leckanzeiger D9
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D9 R325-255 Anleitung DE 49000956-17-05 Entwurf 1.3 20-06-2022.docx