7.3 Einsatz Typ D9 R325
(Alarmschaltpunkt ≥ 325mbar)
-
Bei doppelwandigen Behältern aus Stahl nach Tabelle 2 ist die maximal
zulässige Behälterhöhe bzw. -Durchmesser durch die Dichte der Lagerflüs-
sigkeit begrenzt.
Der Überwachungsraum muss für einen Betriebsüberdruck von mindes-
tens 0,57 bar zugelassen sein.
-
Zulässige Dichten der Lagerflüssigkeiten und Abhängigkeit des Behälter-
durchmessers:
- Liegende – zylindrische Behälter
EN 12285-1 Klasse B/C
EN 12285-2 Klasse B/C
Ø (Meter)
Dichte (kg/dm³)
Stehende – zylindrische Behälter DIN 6619 Teil 2
Ø (Meter)
Dichte (kg/dm³)
Stehende Behälter DIN 6623 Teil 2
Dichte (kg/dm³)
Tabelle 2
BEACHTEN
► Bei unterirdischen Behältern nach DIN EN 12285-1, DIN 6608 Teil
2 und max. Dichte der Lagerflüssigkeit von 1,04 kg/dm³, darf ein
möglicher Grundwasserspiegel maximal bis zum oberen Behälter-
scheitel ansteigen.
Um bei Erwärmung des Überwachungsraumes (z.B. Befüllung des Behälters
mit wärmeren Medien) eine ausreichende Überdrucksicherung des Überwa-
chungsraumes zu gewährleisten, dürfen bei:
unterirdischen Behältern
-
Über einen entsprechenden Verteiler (siehe Zubehör) bis zu 8 Behälter mit
einem Leckanzeiger überwacht werden.
oberirdischen Behältern
-
Grundsätzlich jeweils nur ein Behälter mit einem Leckanzeiger überwacht
werden.
-
Je nach Größe des Behälters bzw. Überwachungsraumvolumens ist die
entsprechende Größe des Lufttrockners zu verwenden siehe Kapitel 9.4
Lufttrockner.
20-06-2022 dpae
Leckanzeiger D9
2,90 m 2,50 m 2,00 m
1,04
1,20
2,84 m 2,76 m 2,60 m
1,06
1,09
1,20m
1,90
- 13 -
DIN 6608 Teil 2
DIN 6616 Form A
DIN 6624 Teil 2
1,60 m 1,25 m
1,50
1,88
1,90 m
1,16
1,58
D9 R325-255 Anleitung DE 49000956-17-05 Entwurf 1.3 20-06-2022.docx
1,90