7 Einsatzbereich
7.1 Allgemein
Explosionsgefahr durch kritische Anwendungen!
Bei der Verwendung des Geräts innerhalb eines Bereiches, in
dem explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann, be-
steht Lebensgefahr.
► Der Leckanzeiger darf nur außerhalb einer Ex-Zone einge-
baut werden.
► Es darf keine Permeation durch die Behälterinnenwand in
den Überwachungsraum auftreten.
BEACHTEN
► Der Leckanzeiger darf ausschließlich an Überwachungs-
räume von doppelwandigen Behältern angeschlossen wer-
den.
► Die Behälter dürfen nur unter atmosphärischen Bedingungen
(drucklos) betrieben werden.
► Der Überwachungsraum darf keine Leckanzeigeflüssigkeit
enthalten.
► Der Leckanzeiger ist nicht zur Überwachung von Rohrleitun-
gen zugelassen.
► Die in den jeweiligen Gutachten, Normen und Zulassungen
der Behälter genannten Auflagen und Bedingungen sind zu
beachten. Dies gilt auch für die Einsatzgrenzen im Hinblick
auf die Dichten der Lagerflüssigkeit.
► Für die Auswahl des Leckanzeigers ist der zulässige Über-
druck im Überwachungsraum laut Herstellerangaben zu be-
rücksichtigen. Werden die zugelassenen Druckwerte über-
schritten, kann dies zu erheblichen Beschädigungen am Be-
hälter führen.
20-06-2022 dpae
Leckanzeiger D9
GEFAHR
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D9 R325-255 Anleitung DE 49000956-17-05 Entwurf 1.3 20-06-2022.docx