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Viessmann VITOAIR FS 300E Planungsanleitung Seite 27

Wohnungslüftungs-system mit wärmerückgewinnung wand- und deckenhängend
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise für alle Lüftungsgeräte
Mindestwerte der Gesamt-Außenluftvolumenströme (einschließlich Infiltration) für Nutzungseinheiten (NE) nach DIN 1946-6
Fläche der Nut-
zungseinheit
Lüftung zum
Geringe Bele-
Feuchteschutz
*4
gung
Wärmeschutz
Hohe Belegung
hoch
Lüftung zum
Geringe Bele-
Feuchteschutz
*4
gung
Wärmeschutz ge-
Hohe Belegung
ring
Reduzierte Lüftung
Normale Lüftung (Nennlüftung)
Max. Lüftung (Intensivlüftung)
Erläuterungen zur vorhergehenden Tabelle
Fläche der Nutzungseinheit
Lüftung zum Feuchte-
Geringe Bele-
schutz
*4
gung
Wärmeschutz hoch
Hohe Bele-
*4
gung
Lüftung zum Feuchte-
Geringe Bele-
schutz
*4
gung
Wärmeschutz gering
Hohe Bele-
*4
gung
Reduzierte Lüftung
Normale Lüftung
(Nennlüftung)
Maximale Lüftung
(Intensivlüftung)
*4
Geringe Belegung: Wohnfläche > 40 m
Hohe Belegung: Wohnfläche < 40 m
VITOAIR FS
2
≤ 20
30
m
m
3
/h
k.A.
k.A.
*4
3
10
15
m
/h
k.A.
k.A.
m
3
/h
15
20
*4
m
3
/h
3
25
30
m
/h
3
35
45
m
/h
3
45
55
m
/h
Formelzei-
Formel
chen
A
NE
q
q
v,ges,NE,FLh
v,ges,NE,FLh
0,2 · q
v,ges,NE,GL
q
v,ges,NE,FLh
0,3 · q
v,ges,NE,GL
q
q
v,ges,NE,FLg
v,ges,NE,FLg
0,3 · q
v,ges,NE,NL
q
v,ges,NE,FLg
0,3 · q
v,ges,NE,NL
q
q
=
v,ges,NE,RL
v,ges,NE,RL
0,7 · q
v,ges,NE,NL
q
q
= –0,002 · A
V,ges,NE,NL
v,ges,NE,NL
+ 1,15 · A
NE
A
in m
2
NE
3
q
in m
v,ges
q
q
= 1,3 ·
v,ges,NE,IL
v,ges,NE,IL
q
v,ges,NE,NL
2
pro Bewohner
2
pro Bewohner
(Fortsetzung)
50
70
90
110
15
15
20
25
20
25
30
35
20
25
30
35
25
35
40
45
45
55
70
80
65
80
100
115
85
105
130
145
Erläuterungen
Beheizte Fläche innerhalb der Gebäudehülle, die im
Rahmen des Lüftungskonzepts zu berücksichtigen ist.
– Bei A
< 30 m
NE
wird A
= 30 m
NE
– Bei A
> 210 m
NE
sind die planmäßigen Außenluftvolumenströme in ge-
eigneter Weise (z. B. nach Gleichung zur Normalen
Lüftung) an die geplante Nutzung (Belegungsdichte)
anzupassen.
=
Wärmeschutz hoch:
Neubau nach 1995 oder Komplett-Modernisierung mit
entsprechendem Wärmeschutzniveau (min. nach
=
WSchV 95, schließt GEG ein)
=
Wärmeschutz gering:
Nicht oder teilmodernisierte Gebäude (z. B. nur Fens-
terwechsel, dadurch Erhöhung der Dichtheit der
=
Gebäudehülle bei niedrigem Wärmestandard) und alle
vor 1995 errichteten Gebäude
Eine Reduzierung des Luftvolumenstroms für die Redu-
zierte Lüftung ist nur zulässig, falls dies aufgrund der
Nutzung der Räume entsprechend begründet werden
kann.
Die für Normale Lüftung (Nennlüftung) angegebenen
2
NE
Gesamt-Außenluftvolumenströme gelten nur, falls bei
+ 11
der planmäßig anzunehmenden Personenzahl je Nut-
zungsfläche min. 30 m
hen. Den Werten ist eine Raumhöhe von 2,5 m zuge-
/h
ordnet.
Bei erhöhten Anforderungen können die Außenluftvolu-
menströme erhöht werden, z. B. bei über die üblichen
Werte hinausgehenden, hohen Schadstofflasten.
Bei einer höheren als der planmäßigen Personenzahl
je Nutzungsfläche kann der spezifische Luftvolumen-
strom von 30 m
nicht unter min. 20 m
Falls A
> 210 m
NE
ßigen Außenluftvolumenströme anzupassen. Der für
2
210 m
bestimmte Volumenstrom wird dann um 4 m
2
je 10 m
erhöht. Eine Verringerung der Luftvolumen-
ströme mit größer werdender Fläche der Nutzungsein-
heit ist nicht zulässig.
130
150
170
190
25
30
30
30
40
40
45
45
40
40
45
45
50
55
60
65
90
95
105
110
125
140
150
155
165
180
195
205
2
(je Wohnung oder Nutzungseinheit)
2
gesetzt.
2
(je Wohnung oder Nutzungseinheit)
3
/h je Person zur Verfügung ste-
3
/(h · Person) verringert werden, jedoch
3
/(h · Person).
2
je Nutzungseinheit, sind die planmä-
VIESMANN
210
35
50
50
65
115
165
215
5
3
/h
27

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