Die Gewährleistungsfrist für das Gerät beginnt mit dem Verkaufsdatum:
1. Innerhalb der Gewährleistungszeit beheben wir unentgeltlich alle Schäden oder
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Fabrikations – oder Materialfehler
zurückzuführen sind, wenn sie unverzüglich nach Feststellung gemeldet wer
den. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z.B.
Glas, oder Verbrauchs – und Verschleißteile, wie z.B. Schläuche, Masken, Filter,
Akkus, Batterien, Sicherungen etc.
2. Im Garantiefall erfolgt nach unserer Wahl eine Reparatur oder ein Austausch
des Gerätes. Gewährleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Gewähr-
leistungsfrist, noch wird eine neue Gewährleistungsfrist in Lauf gesetzt. Für
eingebaute Ersatzteile läuft keine selbständige Garantiefrist.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienung oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
zurückzuführen sind, sowie Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch
außergewöhnliche Umweltbedingungen entstanden sind.
4. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Eingriffe, Änderungen oder
Reparaturen an dem Gerät von Personen, ohne Autorisierung des Garan-
tieträgers, vorgenommen werden, oder wenn das Gerät mit Ergänzungszube-
hör oder Ersatzteilen fremder Herkunft verwendet wird.
5. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere das Recht auf Wand-
lung, Minderung, Nachlieferung oder Geltendmachung von
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
6. Transportschäden müssen uns und dem Spediteur (bzw. Bahn oder Post)
umgehendst mitgeteilt werden. Bitte geben Sie bei allen Schadensmeldungen
die genaue Modellbezeichnung und Modellnummer, sowie die auf dem Gerät
befindliche Serien – Nummer, bekannt. Wir behalten uns Änderungen vor, die
dem technischen oder medizinischen Fortschritt dienen.
114
G a r a n t i e
sogenannten,