Original
Betriebsanleitung
1.1.1
Zulässige Lagerung
Lagervolumen: Die Auffangwanne ist ausschließlich innerhalb der im Kapitel 4 „Technische Daten" aufge-
führten Leistungsgrenzen zu verwenden. Bei Aufstellung in Wasserschutzgebieten muss die jeweilige
Landesbauordnung beachtet werden.
Die Sicherheitshinweise im Sicherheitsdatenblatt der gelagerten Stoffe müssen be-
achtet werden.
Für den Einsatz im Ex-Bereich gilt:
Bei Einlagerung auf Holzpaletten und anderen isolierenden Materialien sind die Ge-
binde separat zu erden.
Nur metallische oder ableitfähige Kunststoff-Kanister einlagern.
1.1.2
Unzulässige Lagerung
Die Lagerung von Gasen, Stäuben, Druckgasflaschen, Peroxiden, chemisch instabilen Substanzen und
Sprengstoffen ist nicht zugelassen.
Im Gefahrstoffdepot ist die aktive Lagerung von entzündbaren, leicht und extrem
entzündbaren Flüssigkeiten der Klassen H224, H225 und H226 nicht zulässig.
Einlagerung auf Kunststoff-Paletten in Ex-Bereichen ist nicht zulässig.
Fehlanwendungen
Als Fehlanwendung gilt insbesondere:
Einlagern unzulässiger Stoffe: Die Beständigkeit des Wannenwerkstoffes gegenüber dem Lagerme-
dium muss nachgewiesen sein.( gemäß DIN 6601:2007-04)
Das Einsetzen der Auffangwanne zu anderen, als in Kapitel 1.1 Bestimmungsgemäße Verwend auf-
geführten Zwecken.
Einlagern unzulässiger Gebinde: Die Gebinde müssen den verkehrsrechtlichen Vorschriften für das
Befördern gefährlicher Güter entsprechen.
Zusammenlagerungsverbot: Medien, die miteinander reagieren können, nicht über derselben Auf-
fangwanne lagern.
Überschreiten von Lagermenge und Tragfähigkeit.
221916_BA_Cubos_007_DE.docx
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Ausgabe 03/2021