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Zulässige Lagerung; Unzulässige Lagerung; Fehlanwendungen - DENIOS. Cubos L-2.2 Betriebsanleitung

Gefahrstoffdepot
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Betriebsanleitung
1.1.1
Zulässige Lagerung
Lagervolumen: Die Auffangwanne ist ausschließlich innerhalb der im Kapitel 4 „Technische Daten" aufge-
führten Leistungsgrenzen zu verwenden. Bei Aufstellung in Wasserschutzgebieten muss die jeweilige
Landesbauordnung beachtet werden.
 Die Sicherheitshinweise im Sicherheitsdatenblatt der gelagerten Stoffe müssen be-
achtet werden.
Für den Einsatz im Ex-Bereich gilt:
Bei Einlagerung auf Holzpaletten und anderen isolierenden Materialien sind die Ge-
binde separat zu erden.
Nur metallische oder ableitfähige Kunststoff-Kanister einlagern.
1.1.2
Unzulässige Lagerung
Die Lagerung von Gasen, Stäuben, Druckgasflaschen, Peroxiden, chemisch instabilen Substanzen und
Sprengstoffen ist nicht zugelassen.
 Im Gefahrstoffdepot ist die aktive Lagerung von entzündbaren, leicht und extrem
entzündbaren Flüssigkeiten der Klassen H224, H225 und H226 nicht zulässig.
 Einlagerung auf Kunststoff-Paletten in Ex-Bereichen ist nicht zulässig.

Fehlanwendungen

Als Fehlanwendung gilt insbesondere:
Einlagern unzulässiger Stoffe: Die Beständigkeit des Wannenwerkstoffes gegenüber dem Lagerme-
dium muss nachgewiesen sein.( gemäß DIN 6601:2007-04)
Das Einsetzen der Auffangwanne zu anderen, als in Kapitel 1.1 Bestimmungsgemäße Verwend auf-
geführten Zwecken.
Einlagern unzulässiger Gebinde: Die Gebinde müssen den verkehrsrechtlichen Vorschriften für das
Befördern gefährlicher Güter entsprechen.
Zusammenlagerungsverbot: Medien, die miteinander reagieren können, nicht über derselben Auf-
fangwanne lagern.
Überschreiten von Lagermenge und Tragfähigkeit.
221916_BA_Cubos_007_DE.docx
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Seite 4 von 12 Seiten
Ausgabe 03/2021

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