Expositionsgrenzen
Die Richtlinie schreibt folgende Expositionsgrenzen vor:
Hand-Arm, RMS
Auslösewert
2,5 m/s²
Expositionsgrenze 5 m/s²
Tabelle 1: Grenzwerte laut EU-Richtlinie 2002/44/EG
Sobald der Auslösewert überschritten wird, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und
organisatorischen Maßnahmen aufstellen und durchführen, um die Exposition gegenüber Vibrationen
auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
Andere Arbeitsmethoden, die mit einer geringeren Belastung durch mechanische Schwingungen
•
verbunden sind
Geeignete, ergonomisch gestaltete Arbeitsmittel, die möglichst wenig Schwingungen erzeugen
•
Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Verringerung des Verletzungsrisikos, wie Schutzhandschuhe
•
oder Spezialsitze
Angemessene Wartungsprogramme für Arbeitsmittel
•
Gestaltung und Anordnung der Arbeitsplätze
•
Angemessene Informationen und Schulungen, um die Arbeitnehmenden in der korrekten und
•
sicheren Verwendung der Arbeitsmittel zu unterweisen
Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition
•
Einsatzpläne mit ausreichenden Ruhezeiten
•
Bereitstellung von Kleidung zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Kälte und Feuchtigkeit
•
Die Arbeitnehmenden dürfen jedoch keinesfalls über den Expositionsgrenzwert hinaus exponiert
werden. Andernfalls muss der Arbeitgeber unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Exposition unter
den Expositionsgrenzwert zu senken.
Diese Methoden können Probenahmen umfassen, die für die persönliche Exposition einer
arbeitnehmenden Person gegenüber den betreffenden mechanischen Schwingungen repräsentativ sein
müssen.
Die Bewertung der Expositionshöhe gegenüber Schwingungen basiert auf der Berechnung der täglichen
Exposition A(8), ausgedrückt als äquivalente Dauerbeschleunigung während einer achtstündigen
Arbeitszeit. Zur Bestimmung von A(8) ist es jedoch nicht erforderlich, über acht Stunden zu messen.
Es reicht aus, Kurzzeitmessungen während repräsentativer Arbeitsschritte durchzuführen. Die
Ergebnisse werden auf acht Stunden normiert. Die tägliche Exposition wird wie folgt berechnet:
( 8 ) =
�
0
Gleichung 1
Wobei:
A(8)
die tägliche Schwingungsexposition
a
der energieäquivalente Mittelwert der frequenzgewichteten Beschleunigung während der
we
Exposition, d. h.,
-
Bei Hand-Arm-Vibrationen die X/Y/Z-Vektorsumme der Wh-Frequenz-
gewichteten RMS-Werte (2)
Benutzerhandbuch CV:31A Schwingungsmessgerät
Ganzkörper, RMS
0,5 m/s²
1,15 m/s²
Ganzkörper, VDV
9,1 m/s
1,75
21 m/s
1,75
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