2 Allgemeine Sicherheitshinweise
1. Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die
Mayer-Topfmaschine
gesteuert
wurde
unter
Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl
der einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie
weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und
gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik
und gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis
jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle dafür
erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es
unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der
Maschine, diese Maßnahmen zu planen und ihre
Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen,
dass
die
Maschine
nur
•
verwendet
wird
Produktbeschreibung)
die
Maschine
nur
•
funktionstüchtigem Zustand betrieben wird und
besonders
die
regelmäßig
auf
ihre
überprüft werden
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen
•
Zustand und vollständig am Einsatzort der
Maschine zur Verfügung steht
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes
•
Personal die Maschine bedient, wartet und
repariert
TM
1010
frequenz-
Berücksichtigung
einer
bestimmungsgemäß
(vgl.
hierzu
Kapitel
in
einwandfreiem,
Sicherheitseinrichtungen
Funktionstüchtigkeit
dieses
Personal
•
zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die
Betriebsanleitung und insbesondere die darin
enthaltenen Sicherheitshinweise kennt
alle an der Maschine angebrachten Sicherheits-
•
und Warnhinweise nicht entfernt werden und
leserlich bleiben.
Der Anwender hat sich zu verpflichten, die
•
Maschine immer nur in einwandfreiem Zustand
zu betreiben.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen,
•
welche die Sicherheit der Maschine
beeinflussen, sind nicht gestattet.
Sämtliche Arbeiten an der Maschine sind
•
grundsätzlich nur im Stillstand durchzuführen.
regelmäßig
in
allen
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