2. Aufstellung der Maschine
a)
Der Untergrund für die Maschine sollte eben und standfest sein,
damit die Räder und Lenkrollen nicht einsinken können.
b)
Die Lenkrollen sind mit einer Feststellbremse versehen.
3. Vorkehrungen für die Standsicherheit der Maschine
Für die Standsicherheit der Maschine sind außer den unter
Punkt 4.2 aufgeführten Maßnahmen keine weiteren Schritte
erforderlich.
4. Abbau und Entsorgung der Maschine
Die Maschine ist nach Beendigung der vollen Betriebszeit
ordnungsgemäß von den Energieversorgungssystemen zu
trennen,
und
nach
den jeweils
gültigen
gesetzlichen
Bestimmungen zu entsorgen.
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