4 Betrieb und Wartung
Für die Wartung der Kleinkläranlage ist ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen.
Hinweis!
Eine Fachfirma zeichnet sich durch entsprechende Nachweise der DWA oder vergleichbarer
Art und durch eine Autorisierung zur Wartung von WSB
dessen Kooperations- oder Lizenznehmers aus.
Auftretende Betriebsstörungen (z.B. Kurzschlüsse, Stillstand des Betriebsstundenzählers, Ausfall von
Pumpen und Verdichter, Verstopfungen, ungewöhnliche Laufgeräusche, veränderte Blasenbildung
über der Belüftungseinrichtung) sind umgehend zu beseitigen, erforderlichenfalls durch Beauftragung
der für die Wartung zuständigen Firma. Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit sind jederzeit
sicherzustellen. Verstopfungen, Ablagerungen, undichte Stellen, Schäden an den baulichen und
maschinellen Teilen der Anlage müssen unverzüglich beseitigt werden.
4.1 Eigenkontrollen des Betreibers
Der Betreiber hat die Pflicht die Kleinkläranlage in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren!
Festgestellte Mängel und/oder Störungen sind umgehend dem beauftragten Wartungsunternehmen
zu melden und im Betriebsbuch zu dokumentieren.
4.1.1 ohne Fernwartung
a) Tägliche Kontrolle:
-
Überprüfung des Betriebszustandes. Im Falle von Störmeldungen: Verständigung des
Wartungsunternehmens und Eintragung in das Betriebsbuch (siehe Anlage)
b) Monatliche Kontrollen
-
Sichtprüfung des Ablaufes auf Schlammabtrieb und des Zu- und Ablaufes auf Verstopfungen
-
Feststellung von Schwimmschlammbildung in der Nachklärung und eventuell Beseitigung des
Schwimmschlammes in den Schlammspeicher (Vorklärung)
-
Ablesen des Betriebsstundenzählers, Funktionstest der Steuerung und Eintragung der
Ergebnisse in das Betriebsbuch
-
bei anschließender Versickerung sind die Vorgaben der DIN 4261-5 zu beachten (u.a. sind
Ablagerungen in Verteilereinrichtungen oder offenen Versickerungsflächen regelmäßig zu
beseitigen)
c) Jährliche Kontrollen
-
Der Trinkwasserverbrauch muss jährlich erfasst und ins Betriebsbuch eingetragen werden
4.1.2 mit Option Fernwartung
-
die Kontrolle des Anlagenstatus erfolgt mindestens einmal täglich über die Steuereinheit, die
mit einer Datenerfassung und einer Datenfernübertragung ausgestattet ist
-
das Betriebsbuch ist elektronisch einsehbar (alternativ ist ein aktueller Ausdruck zu jeder
Wartung vorzulegen)
-
monatlich ist eine Sichtprüfung des Ablaufes auf Schlammabtrieb und des Zu- und Ablaufes
auf Verstopfungen durchzuführen
-Anlagen mit Membranverdichter-
Stand: 2021-08
®
- Anlagen durch den Hersteller bzw.
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