4.3 Schlammabfuhr
Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlage ist in regelmäßigen Abständen Klärschlamm
durch ein Tankfahrzeug aus der Vorklärung (erste Stufe – Kammer) zu entsorgen. Die Zeitabstände
für die Schlammbeseitigung sind abhängig von der Belastung der Anlage. Der Schlammspiegel wird
von der Wartungsfirma im Rahmen der Wartung überprüft. Bei einem Füllgrad von 50 bis max. 75%
ist der Klärschlamm zu entsorgen. Mit der Schlammentsorgung muss vom Betreiber ein
zugelassenes Unternehmen beauftragt werden.
Hinweis!
Das abgezogene Schlamm-/Wasservolumen aus der Vorklärung ist unmittelbar nach
Entleerung durch ein entsprechendes Brauch- oder Trinkwasservolumen zu ersetzen.
4.4 Reparaturen
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen dürfen nur durch den Wartungsbetrieb durchgeführt
werden. Muss hierfür in die Anlage eingestiegen werden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu
treffen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu beachten. Vor dem Einstieg ist
die Anlage zu lüften (bei Bedarf technisch). Mit einem Gaswarnmessgerät ist zu prüfen, dass keine
gefährliche oder explosionsfähige Atmosphäre besteht.
4.5 Probenahme
Die Probenahme ist grundsätzlich nur an einer geeigneten Probenahmestelle durchzuführen!
Geeignete Probenahmestellen sind:
1. Probenahme im Probenahme - / Revisionsschacht
Im Falle einer Probenahme wird der Probenahmebehälter im freien Strahl des eintretenden
geklärten Abwassers gefüllt.
2. Probenahme durch die Integrierte Probenahme - IPRO
Wenn kein Probenahme- / Revisionsschacht vorhanden ist, muss eine Integrierte Probenahme
(IPRO) installiert sein! Nach Öffnung der Nachklärung über dem Ablauf wird ein DN 200 T - Stück
sichtbar, in dem ein mit Wasser gefüllter Verdrängungskörper deponiert ist. Dieser ist vorsichtig an
der Befestigung über den Behälterrand zu heben. Anschließend wird der Probenahmebehälter an
die Stelle des Verdrängungskörpers gestellt. Mit Beschickung der Kläranlage über den Zulauf füllt
sich der Probenahmebehälter im freien Strahl. Lösen sich gegebenenfalls abgelagerte
Schlammpartikel aus der Rohrleitung zu Beginn der Beschickung, ist diese Probe als
Probevolumen nicht repräsentativ. In diesem Fall ist die Beprobung zu wiederholen. Nach der
Probenahme wird der mit Wasser gefüllte Hohlkörper wieder im T - Stück deponiert.
3. Probenahme im Freien Auslauf (z.B. in einen Bach)
Sichergestellt werden muss in diesem Fall, dass die Probe ungestört durch einen Absturz von
mindestens
Wasserableitungen zwischen Ablauf Kläranlage bis zum Freien Auslauf sind auszuschließen!
-Anlagen mit Membranverdichter-
Stand: 2021-08
20 cm,
im
freien
Strahl
genommen
werden
kann.
Einbindung
anderer
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