2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Kleinkläranlagen sind für die Behandlung von häuslichem Schmutzwasser ausgelegt. Die Anlage ist
nicht für die Behandlung von Abwasserteilströmen bemessen. Das gesamte im Haushalt anfallende
Abwasser ist der Anlage zuzuführen.
Es dürfen nicht in die Kleinkläranlage eingeleitet werden:
Art der Einleitung
1. Niederschlagswasser von
Dach- und Hofflächen
2. Rückstände aus der
Tierhaltung in fester oder
flüssiger Form
3. Chemikalien
4. Pharmazeutika
5. Stoffe von Kraftfahrzeugen
und Heimwerkerbedarf
6. Baustoffe
7. chemisch - biologische
Mittel (giftige Stoffe)
8. Reinigungsmittel
Rückstände nach
Reinigungsanwendung in
gewöhnlicher Menge sind
unbedenklich
9. Grob- und Feststoffe
10. Gewerbliche Abwässer
Ausnahme sind für diese
Einleitung ausgelegte KA
11. Milch und Milchprodukte
12. Sonstige Wasserschadstoffe, die die biologische Reinigungsleistung stören und negativ
beeinflussen können
-Anlagen mit Membranverdichter-
Stand: 2021-08
Beispiele
Katzenstreu, Vogelsand, Jauche oder Mist
Laugen, Säuren oder Salze
Antibiotika, sonstige Arzneimittel und Arzneimittelreste
Mineralöle, Benzin, Lösungsmittel, Lacke, Farben oder
Tapetenkleister
Sand, Gips, Mörtel, Schutt oder Zement
Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder
Pflanzenschutzmittel
Reinigungsmittel, Spülmittel, Waschmittel oder
Desinfektionsmittel
Essensreste, Zigarettenstummel, Glas, Batterien, Asche,
Kunststoffe, Kehricht, Hygieneartikeln (wie Tampons,
Damenbinden, Windeln, Zellstofftaschentücher, Kondome,
Wattestäbchen), Kaffee-Filtertüten und andere Haushaltsartikel
Bäckereien oder Fleischereien
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