Abstellen der Maschine
Reinigungsarbeiten
Prüfung
Die Maschine immer auf einem geraden, tragfähigen Grund
abstellen.
Abgestellte Maschinen, die ein Hindernis darstellen, sind ins-
besondere im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gemäß den
gesetzlichen Vorschriften zu sichern.
Zur Reinigung klares Wasser verwenden. Keine brennbaren
Lösungsmittel verwenden. Die Dämpfe der Lösungsmittel kön-
nen sich an heißen Bauteilen oder sonstigen Funken entzün-
den.
Reinigungsarbeiten nur in hierzu geeigneten und zugelasse-
nen Räumen durchführen. Ggf. abgespülte Öl- und Schmier-
mittelreste stellen eine Umweltbelastung dar und müssen
durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ölabscheider) aufgefangen
werden.
Den Akku vor Reinigungsarbeiten entfernen.
Der Motor darf nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt
werden.
Die Maschine ist entsprechend den Einsatzbedingungen und
betrieblichen Verhältnissen auf ihren betriebssicheren Zustand
zu prüfen. Dies soll nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, durch einen Sachkundigen erfolgen. Die Ergebnisse
der Prüfung sind schriftlich bis zur nächsten Prüfung aufzube-
wahren.
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