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Anwendung, Funktion, Vorschriften - Vaillant VEK 5 L Bedienungs- Und Installationsanleitung

Elektro-kochendwassergerät
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Anwendung
Funktion
Vorschriften
Voraussetzungen
In Deutschland
In Österreich
Das Vaillant Elektro-Kochendwasser-
gerät VEK 5 L mit 5 l Inhalt dient zur
Bereitung von heißem Wasser zum
Spülen oder kochendem Wasser zur
Getränkebereitung in Büro oder
Küche. Es darf nur zur Erwärmung
von Trinkwasser verwendet werden
und ist nur für den Hausgebrauch und
ähnliche Zwecke innerhalb ge-
schlossener und frostfreier Räume
geeignet.
Die Wassertemperatur läßt sich
stufenlos einstellen. Während der
Aufheizzeit leuchtet die Signallampe.
Nach Erreichen der eingestellten
Wassertemperatur schaltet die
Geräteheizung aus.
Die Installation und Erstinbetrieb-
nahme des VEK 5 L darf nur von
einem anerkannten Fachhandwerks-
betrieb durchgeführt werden.
• Gesetz zur Einsparung von Energie
(EnEG) und die dazu erlassene
„Verordnung über energiesparende
Anforderungen an heizungstechni-
sche Anlagen und Brauchwasser-
anlagen (Heizungsanlagen-
Verordnung – HeizAnlV)"
• Vorschriften des VDE,
insbesondere VDE 0100 „Errichten
von Starkstromanlagen mit Nenn-
spannung bis 1000 V" und der ört-
lichen Versorgungsunternehmen
• Vorschriften des ÖVE
• Vorschriften der Elektrizitäts-
versorgungsunternehmen (EVU)
ALLGEMEINES
Das Vaillant Elektro-Kochendwasser-
gerät VEK 5 L läßt sich problemlos
und platzsparend installieren, da
Zapfventil und Temperaturwähler ein-
gebaut sind, Schwenkauslauf sowie
Befestigungsbügel mit Schrauben dem
Gerät beigepackt sind. Es ist sowohl
an Unterputz- als auch an Aufputz-
installation anschließbar; auch ein
Waschmaschinen-Anschlußventil kann
angebracht werden.
Bei Temperaturwählerstellung „Fort-
kochautomatik" ertönt bei kochend-
heißem Wasser der Summer. Der VEK
wird intervallmäßig ein- und ausge-
schaltet. Dadurch werden Dampf-
bildung und Kalkablagerungen
gering gehalten.
Von diesem sind insbesondere folgen-
de Gesetze, Vorschriften und Normen
zu berücksichtigen:
• DIN 1988
„Trinkwasser-Leitungsanlagen in
Grundstücken"
• Vorschriften der
Wasserversorgungsunternehmen
• örtliche Bestimmungen
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