Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:
Getrennte Erfassung von Altgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer
von Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlos-
sen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt auch für Lam-
pen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
gers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rück-
nahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rück-
gabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Ver-
treibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät
auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online- oder Katalog-Ver-
trieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger",
„Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50
Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie
in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Müll-
tonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsor-
tierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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