E INB A U - U ND B E T R IE B S A NL E I T UN G B S K- R- L
10. Periodische Kontrollprüfung
Brandschutzklappen mit Antrieb und Auslösevorrich-
tung sind als Einheit geprüft und gemeinsam einer peri-
odischen Kontrollprüfung zu unterziehen. In der ÖNORM
H 6031 werden die Anforderungen und der Umfang der
periodischen Kontrollprüfungen beschrieben.
Um den Erhalt der Funktion sicherzustellen, sind Kon-
trollprüfungen in regelmäßigen Abständen von fach-
kundigen und hierzu berechtigten Personen (z.B.
Gewerbetreibenden, akkreditierten Überwachungs-
stellen, Ziviltechniker, technische Büros, qualifizierte
Betriebsangehörige) nach den Regeln der Technik
durchzuführen. Die Auslösevorrichtung, Stellantriebe,
Endschalter u.a. müssen für die Überprüfung zugän-
gig sein. In Abhängigkeit der vorhandenen Einbausitua-
tion müssen Kontrollöffnungen in den angeschlossenen
Luftleitungen vorhanden sein.
11. Wartung / Reinigung
•
Keine besondere Wartung erforderlich.
•
Führen Sie mindestens zwei mal im Jahr eine
Sichtprüfung durch.
•
Entfernen Sie Staub und andere Verunreinigungen.
•
Beachten Sie die lokalen Wartungsvorschriften
(z.B. Länderverordnungen) wie ÖNORM H 6031 und
EN 13306.
•
Reinigung und Hygiene: Bei Durchführung von Rei-
nigungen der Lüftungsanlage sollten die Brand-
schutzklappen auch berücksichtigt werden.
Die Reinigung der Brandschutzklappen kann mit einem
trockenen oder feuchten Tuch erfolgen. Die hygieni-
schen Anforderungen gemäß VDI 6022-1, VDI 3803-
1, DIN 1946-4, DIN EN 13779 sowie der ÖNorm H 6020
und H 6021 und SWKI werden erfüllt. Die Baustoffe
der Brandschutzklappe wurden auf Widerstandsfähig-
keit gegenüber Pilzen und Bakterien durch Prüfung der
Das Intervall sowie der Umfang der periodischen Kont-
rollprüfung sind gemäß behördlicher Vorschriften und
den Herstellerangaben festzulegen. Es wird ein halb-
jährliches Überprüfungsintervall empfohlen, die Kont-
rollprüfung ist jedoch mindestens 1 x jährlich durchzu-
führen.
Das Ergebnis der Kontrollprüfung ist schriftlich in
einem Protokoll festzuhalten, vom Durchführenden zu
unterfertigen, dem Anlagenbetreiber zu übergeben
und von diesem aufzubewahren. Die im Zuge der Kon-
trollprüfung festgestellten Mängel sind zu beheben,
die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel ist unver-
züglich zu veranlassen. Die Behebung der Mängel ist
nachzuweisen. Die Brandschutzklappen sind in ihrer
Betriebsweise wartungsfrei.
mikrobiellen Verstoffwechselbarkeit nach DIN EN ISO
846 geprüft. Die Baustoffe fördern kein Wachstum von
Mikroorganismen (Pilze, Bakterien), Infektionsgefahren
für Menschen werden somit gemindert.
Zur Desinfektion dürfen handelsübliche Desinfektions-
mittel bzw. -verfahren angewendet werden. Die Brand-
schutzklappen sind desinfektionsmittelbeständig* und
somit für Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtun-
gen geeignet.
*Die Desinfektionsmittelbeständigkeit wurde mit den
Desinfektionsmittel-Wirkstoffgruppen Alkohol und qua-
ternäre Verbindungen geprüft. Diese Desinfektionsmit-
tel entsprechen der Liste des Robert-Koch-Instituts und
wurden gemäß den Vorgaben der Desinfektionsmittel-
liste der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund
für Angewandte Hygiene (VAH) verwendet.
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