E INB A U - U ND B E T R IE B S A NL E I T UN G B S K- R- L
8. Lagerung und Handhabung
Klappen sind Sicherheitsbauteile für Ihren Schutz.
Daher müssen diese sorgfältig und vorsichtig aufbe-
wahrt und behandelt werden.
Vermeiden Sie:
•
jegliche Krafteinwirkung oder Beschädigung
•
jeden Kontakt mit Flüssigkeiten
•
Verformung des Gehäuses
•
Lagertemperaturen über 50°C
9. Montage
•
Die Brandschutzklappe ist entsprechend den ver-
schiedenen Normtragkonstruktionen gemäß EN
1366-2 und ÖNORM H 6025 geprüft. Die Resultate
aus diesen Prüfungen sind gültig für ähnliche Ein-
bausituationen mit einer Wand- Deckenstärke oder
Feuerwiderstandsklasse gleich oder stärker als die
geprüfte Konstruktion.
•
Brandschutzklappen sind so einzubauen, dass ihre
Lage über die Feuerwiderstandsdauer unverändert
bleibt.
•
Die Brandschutzklappe muss entsprechend der
Leistungserklärung sowie der Einbauanleitung ins-
talliert werden!
•
Der Einbau der Brandschutzklappen ist gemäß
den gültigen Richtlinien, Vorschriften und Normen
(ÖNORM H 6031) durchzuführen!
•
Die zulässige Einbaulage (Achsausrichtung des
Klappenblattes) ist entsprechend der Leistungser-
klärung zu berücksichtigen.
•
Die Brandschutzklappe muss für die Kontrollprü-
fung zugänglich sein.
Die Sicherheitsabstände zu anderen Bauelementen
sind einzuhalten.
•
Für die Antriebseinheit ist ein baulicher Abstand
(Freiraum um das Gehäuse) von mindestens 200
mm einzuhalten.
•
Die Montage der Brandschutzklappe hat mit
geschlossenem Klappenblatt (Sicherheitsstellung)
zu erfolgen.
•
Die Brandschutzklappe ist beim Einbau vor Ver-
schmutzung, Beschädigung und gegen mechani-
sche Verformung des Gehäuses zu schützen. Öff-
nungen und Antriebseinheit sind durch Abdecken
Es wird empfohlen:
•
die Klappe an einem vor Feuchtigkeit geschützten
Ort zu lagern
•
Kipp- Dreh- oder Rollbewegungen beim Transport
zu vermeiden
•
die Klappe nicht als Gerüst, Arbeitstisch etc. zu
verwenden
•
kleinere Klappen nicht in größeren zu lagern
vor Mörtel und Tropfwasser zu schützen.
•
Nach erfolgter Montage, ist die freie Beweglichkeit
von Klappenblatt und Mechanismus sicherzustel-
len.
•
In Abhängigkeit der vorhandenen Einbausituation
und der Klappenausführung können Kontrollöff-
nungen in den angeschlossen Luftleitungen erfor-
derlich sein.
Sämtliche Tätigkeiten an der Brandschutzklappe dür-
fen ausschließlich durch befugte und geschulte Per-
sonen erfolgen! Ein unsachgemäßer Umgang kann zu
erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
Die elektrischen Anschlussarbeiten sowie
Arbeiten an den elektrischen Anlagenteilen dür-
fen nur von befugten Elektrofachkräften, ent-
sprechend den nationalen und lokalen Vorschriften
ausgeführt werden.
Umrüstung der Brandschutzklappe bzw. Austausch
der Antriebseinheit:Beim Austausch einer motorischen
Antriebseinheit mit abgesetzter thermoelektrischer
Auslöseeinrichtung durch eine andere Antriebseinheit
muss die verbleibende Öffnung der thermoelektrischen
Auslöseeinrichtung mit „Brandschutzfugenmasse BFM"
vollständig aufgefüllt werden.
Die Umrüstung der Antriebseiheit von Brandschutz-
klappen hat nur durch geschultes und befugtes Perso-
nal gemäß der unter
http://www.pichlerluft.at/brand-
schutzklappen.html
downloadbaren Umbauanleitung
zu erfolgen.
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