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Reinigung, Wartung Und Lagerung - Wilms CH 2000 Betriebsanleitung

Elektro heizer
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3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert
wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei
einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4
gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).
Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem
eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer
selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

8. Reinigung, Wartung und Lagerung

Bevor Sie das Gerät reinigen, ziehen Sie den Netzstecker, und lassen Sie es abkühlen. Entfernen Sie
Verschmutzungen vom Gehäuse, indem Sie es mit einem weichen Schwamm abwischen. Wischen Sie alle
verschmutzten Teile mit einem in max. 50 °C warmem Wasser und einem milden Reinigungsmittel
angefeuchteten Schwamm ab. Trocknen Sie das Gerätegehäuse mit einem sauberen trockenen Tuch ab.
Achten Sie darauf, dass kein Wasser ins Innere des Gerätes eindringt. Spritzen Sie nicht mit Wasser auf
das Gerät, und verwenden Sie keine Lösungsmittel wie Benzin oder Verdünnung.
Zum Einlagern lassen Sie das Gerät abkühlen, reinigen und trocknen Sie das Gerät, und verpacken Sie es
staub- und feuchtigkeitsgeschützt . Lagern Sie es an einem trockenen, gut belüfteten Ort.
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