Vorwort
1
1.4
Umweltschutz-Vorschriften
Bei allen Arbeiten an und mit der Maschine sind die
geltenden Umweltschutzbestimmungen einzuhalten.
Bei Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
ist besonders darauf zu achten, dass umweltgefähr-
dende Stoffe wie
– Schmierfette und -öle
– Hydrauliköle
– Kraftstoffe
– Kühlmittel
– lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten
nicht in den Boden oder die Kanalisation gelangen.
Diese Stoffe sind in geeigneten Behältern aufzube-
wahren, zu transportieren, aufzufangen und zu ent-
sorgen.
Gelangen oben genannte Flüssigkeiten in das Erd-
reich, muss sofort der Austritt gestoppt und die Flüs-
sigkeit mit einem geeigneten Bindemittel abgebunden
werden. Gegebenenfalls muss das Erdreich ausge-
hoben werden. Bindemittel und Aushub sind sachge-
recht zu entsorgen. Die geltenden
Umweltschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Betriebsanleitung Raupenbagger TC16
9