5.12. ANZEICHEN FÜR UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG DER MASCHINE
Bestimmte Beschädigungen vor Ablauf der Lebensdauer der exponierten Teile der Maschine können ein Indikator für
Überlastung oder unsachgemäße Handhabung der Maschine sein. Für derartige Beschädigungen übernimmt der
Hersteller keine Gewähr. Dazu zählen:
Gerissener oder beschädigter Förderband oder Vorschubband
Gerissene Kette
Beschädigte Kettenführung (Schwert)
Beschädigtes oder verbogenes Gehäuse, Messer oder Zylinderschutz
Beschädigter oder verbogener Längenbegrenzer oder Klappe
Gerissener Ketten-Antriebsriemen
Beschädigungen an Bedienhebeln
Beschädigter Rahmen infolge unsachgemäßen Transports am Einsatzort
Beschädigte Förderbandwinde
Beschädigter Karabiner an der Tragkette
Beschädigte Messerhaltererung
Beschädigtes oder gebrochenes Spaltmesser
Verstopfter oder defekter Luftfilter
Wichtig:
Die Maschine ist funktions- und sicherheitsgeprüft. Bei Reparaturen dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er nichtoriginale Ersatzteile verwendet, wenn die Reparatur
unsachgemäß und/oder von einer unbefugten Person durchgeführt wird, wenn die Maschine in irgendeiner Weise
nachgerüstet oder umgebaut worden ist.
5.13. VERSCHLEISSTEILE UND VERBRAUCHSMATERIAL
An der Maschine sind vom Kunden je nach Bedarf nachstehend angeführte Verschleißteile bzw. Verbrauchsmaterial zu
erneuern.
Für diese Teile gilt nicht die im Garantieschein angegebene Gewährleistungsfrist.
Kette
Antriebskettenrad
Sägekettenführung (Schwert)
Ketten-Antriebsriemen
Kupplungslamellen
Förderband-Drahtseil
Vorschubband
Förderband
Spaltmesser
Öl
Ölfilter
Luftfilter
5.14. ERSATZTEILEBESTELLUNG
Bei Ersatzteilbestellung bitte unbedingt angeben:
Typ und Serien-Nr. der Maschine; Katalog-Nr., Ersatzteilbezeichnung und Stückzahl;
Genaue Adresse des Bestellers.
Der Hersteller gewährleistet Kundenservice und alle notwendigen Ersatzteile über einen Zeitraum von 10 Jahren nach
Kauf der Maschine.
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