7.11. ANZEICHEN EINER UNSACHGEMÄSSEN
VERWENDUNG DER MASCHINE
Bestimmte Beschädigungen der exponierten Maschinenteile vor Ablauf der Lebensdauer
können auf eine Überlastung oder einen unsachgemäßen Betrieb der Maschine hinweisen. Der
Hersteller übernimmt keine Garantie für die folgenden Arten von Schäden:
•
Förderband oder Zufuhrband zerrissen oder beschädigt
•
Kette zerrissen
•
Kettenführung beschädigt (Schwert)
•
Rahmen, Messer oder Zylinderschutz beschädigt oder gebogen
•
Sägelängenbegrenzer beschädigt oder gebogen
•
Haupt- oder andere Bedienhebel beschädigt
•
Rahmen durch unsachgemäßen Transport auf der Baustelle beschädigt
•
Entladeförderer-Winde beschädigt
•
Karabiner an der Tragekette beschädigt
•
Messerhalter beschädigt
•
Spaltmesser beschädigt oder gebrochen
ausschließlich Originalersatzteile verwendet werden. Werden nicht
originale Ersatzteile verwendet, wird die Reparatur unprofessionell
oder von einer nicht autorisierten Person durchgeführt oder wird die
Maschine in irgendeiner Weise verändert oder blockiert, so verliert der
7.12. VERBRAUCHSMATERIAL
An der Maschine sind die folgenden Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteile montiert, die
der Kunde bei Bedarf austauschen muss. Diese Teile fallen nicht unter die Garantiezeit der in der
Garantieerklärung angegebenen Maschine:
•
Sägekette
•
Antriebskettenrad
•
Kettenführung (Schwert)
•
Drahtseil Entladeförderer
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Zufuhrband
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Förderband
•
Spaltmesser
•
Öl
•
Ölfilter
Die Maschine ist funktions- und sicherheitsgeprüft. Für einen
einwandfreien und sicheren Betrieb dürfen im Schadensfall
Kunde alle seinen Gewährleistungsrechte.
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