Gewährleistung
8
Gewährleistung
8.1
Neugeräte
Es gelten die Vereinbarungen mit Ihrem Lieferanten.
Grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile und Zubehör.
Für die Abwicklung gilt das Datum des Lieferscheines an den Endkunden.
Die Gewährleistung erlischt bei:
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Mechanischer Beschädigung (z. B. durch Sturz usw.)
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Eintritt von Flüssigkeiten (z. B. Wasser, Öl, Säuren usw.)
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Fremdeingriffen (z. B. Reparaturversuchen von nicht autorisierten Personen)
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Fehlbedienung (z. B. Bedienung mit scharfen oder spitzen Gegenständen)
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Falsche Lagerung, Wartung und Pflege.
8.2
Schadensfall
Im Schadensfall wenden Sie sich an die jeweilige AVL DiTEST Niederlassung / den
jeweiligen AVL DiTEST Partner in Ihrem Land.
Benutzerhandbuch
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