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Garmin G 500 Handbuch Seite 5

Dual 6,5 "fluganzeigen, die leicht zu lesen sind
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2.12 Betriebsarten / Mindestausrüstung
Zugelassene Betriebsarten:
Tabelle 1
 Garmin G-500
Flug- und
 Magnetkompass
Navigations-
 Uhr mit Sekundenanzeige***
instrumente
 UKW-Funkgerät*
 GPS Empfänger Garmin 400W/500W
 Kraftstoffanzeige
Motorinstrumente
 Öltemperaturanzeige
 Kraftstoffdruck-Warnleuchte
 Öldruckanzeige
 Zylinderkopftemperaturanzeige
 Ansaugdruckanzeige
 Amperemeter
 Drehzahlmesser
 Voltmeter
 Generatorwarnleuchte (Gen 1)
Beleuchtung
 2 x Anschnallgurte
Sonstige
Ausrüstung
 Handfeuerlöscher
 Nothammer
 Automatischer Notsender 406MHz
und 121,5 MHz
* in Deutschland nicht erforderlich für Flüge an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, die bei Tage
durchgeführt werden und nicht über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführen (§ 3a Abs. 3 der
Luftverkehrs-Ordnung). Örtliche Regelungen der zuständigen Luftfahrtbehörde eines Landes (§ 21a Abs.
1 der Luftverkehrs-Ordnung) bleiben unberührt.
** In der oben aufgeführten Tabelle 1 ist die funktionsfähige operationelle Mindestausrüstung für
Deutschland aufgelistet. Zusätzliche Mindestausrüstung für die gewünschte Betriebsart kann auf
nationaler Ebene gefordert sein und ist u.a. abhängig von der Flugroute.
*** Diese Uhr kann in Deutschland auch eine Armbanduhr mit Sekundenanzeige sein. Abweichende
nationale Bestimmungen beachten.
Dokument Nr.:
FM-AT01-1010-229
FLUGHANDBUCH
AQUILA AT01
Für Sichtflüge bei Tag**
Series oder GTN 6XX/7XX)
Ausgabe:
ersetzt Ausgabe:
A.01
FHB-ERGÄNZUNG
a) Sichtflug bei Tag (VFR day only)
b) Sichtflug bei Nacht (Night VFR)
Für Sichtflüge bei Nacht zusätzlich**
 Künstlicher Horizont (Standby AI)
 Transponder mit Höhenanzeige oder
Transponder ohne Höhenanzeige plus
analogen Höhenmesser
 Generatorwarnleuchte (Gen 2)
 Unterspannungsanzeige
 Positionslichter
 Zusammenstoßwarnlichtanlage (ACL)
 Landescheinwerfer
 Instrumentenbeleuchtung
 Innenraumbeleuchtung
 Taschenlampe für jedes
Besatzungsmitglied
 Batterie ≥28Ah
Datum:
-
02.04.2012
AVE 29
Seite:
AVE 29-5

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