2.12 Betriebsarten / Mindestausrüstung
Zugelassene Betriebsarten:
Tabelle 1
Garmin G-500
Flug- und
Magnetkompass
Navigations-
Uhr mit Sekundenanzeige***
instrumente
UKW-Funkgerät*
GPS Empfänger Garmin 400W/500W
Kraftstoffanzeige
Motorinstrumente
Öltemperaturanzeige
Kraftstoffdruck-Warnleuchte
Öldruckanzeige
Zylinderkopftemperaturanzeige
Ansaugdruckanzeige
Amperemeter
Drehzahlmesser
Voltmeter
Generatorwarnleuchte (Gen 1)
Beleuchtung
2 x Anschnallgurte
Sonstige
Ausrüstung
Handfeuerlöscher
Nothammer
Automatischer Notsender 406MHz
und 121,5 MHz
* in Deutschland nicht erforderlich für Flüge an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, die bei Tage
durchgeführt werden und nicht über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführen (§ 3a Abs. 3 der
Luftverkehrs-Ordnung). Örtliche Regelungen der zuständigen Luftfahrtbehörde eines Landes (§ 21a Abs.
1 der Luftverkehrs-Ordnung) bleiben unberührt.
** In der oben aufgeführten Tabelle 1 ist die funktionsfähige operationelle Mindestausrüstung für
Deutschland aufgelistet. Zusätzliche Mindestausrüstung für die gewünschte Betriebsart kann auf
nationaler Ebene gefordert sein und ist u.a. abhängig von der Flugroute.
*** Diese Uhr kann in Deutschland auch eine Armbanduhr mit Sekundenanzeige sein. Abweichende
nationale Bestimmungen beachten.
Dokument Nr.:
FM-AT01-1010-229
FLUGHANDBUCH
AQUILA AT01
Für Sichtflüge bei Tag**
Series oder GTN 6XX/7XX)
Ausgabe:
ersetzt Ausgabe:
A.01
FHB-ERGÄNZUNG
a) Sichtflug bei Tag (VFR day only)
b) Sichtflug bei Nacht (Night VFR)
Für Sichtflüge bei Nacht zusätzlich**
Künstlicher Horizont (Standby AI)
Transponder mit Höhenanzeige oder
Transponder ohne Höhenanzeige plus
analogen Höhenmesser
Generatorwarnleuchte (Gen 2)
Unterspannungsanzeige
Positionslichter
Zusammenstoßwarnlichtanlage (ACL)
Landescheinwerfer
Instrumentenbeleuchtung
Innenraumbeleuchtung
Taschenlampe für jedes
Besatzungsmitglied
Batterie ≥28Ah
Datum:
-
02.04.2012
AVE 29
Seite:
AVE 29-5