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AsViva BC1C FBA Betriebsanleitung Seite 6

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WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE
Achten Sie beim Austauschen von Bremsbelägen unbedingt auf die Reibpaarung. Für Aluminium-
und Stahlfelgen sind unterschiedliche Bremsbeläge erforderlich.
Schlecht arbeitende Bremsen können zu Unfällen führen.
Führen Sie Reparatur-, Wartungs- und Einstellarbeiten an Ihrem Fahrrad nur dann selbst durch,
wenn Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Werkzeuge verfügen!
Überlassen Sie in Zweifelsfällen alle Arbeiten an Ihrem Fahrrad einer Werkstatt.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 100 kg. Dieses darf nicht überschritten werden.
Fahren Sie nur mit engen Beinkleidern oder verengen Sie weite Beinkleider mit Hosenklammern,
-spangen oder beispielsweise reflektierendem Klettband.
Halten Sie während der Fahrt immer einen ausreichenden Abstand zum Vordermann. Bedenken
Sie, dass bei ca. 18 km/h in einer Sekunde 5 m zurückgelegt werden und dass bei Nässe der
Bremsweg doppelt bis drei Mal so lang werden kann.
Fahren Sie in der Gruppe nur hintereinander.
Tragen Sie bei jeder Fahrt einen passenden Fahrradschutzhelm. Dies empfiehlt sich laut DIN EN
1078, um Ihre persönliche Sicherheit zu wahren.
Laut StVO und StVZO dürfen Kinder unter 7 Jahren und bis zu 22 kg nur von mindestens 16 Jahre
alten Personen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden
sind. Unter Spannung stehende Teile (z.B. Federelement im Rahmen oder Spanngurt am Gepäck-
träger) müssen mit Vorsicht behandelt werden (Verletzungsgefahr)!
Beim Austausch von Komponenten durch den Kunden dürfen nur Originalteile des Herstellers
verwendet werden (Nichtbeachtung führt zu Garantieverlust).
Zur bestimmungsmäßigen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-Bedingungen.
Bitte tragen Sie stets Schuhwerk, welches Ihnen einen angemessen Halt auf der Pedaltrittfläche,
insbesondere auch bei Nässe ermöglicht.
Montieren Sie an Sattelstützen und vollgefederten Fahrrädern keinen Kindersitz und keine
Anhängerkupplung. Dies kann zu Rahmenschäden, bis hin zum Bruch führen.
Extremeinsätze (Sprünge etc.) sind mit diesem Modell keinesfalls zulässig!
Durch einen Unfall oder unsachgemäße Behandlung verbogene oder beschädigte Bauteile
müssen wegen Bruchgefahr sofort ersetzt werden - z. B. Rahmen, Lenker, Lenkervorbau, Gabel,
Pedale, Kurbelarme.
Eine Vorderrad-Nabenbremse darf nur nachgerüstet werden, wenn die Gabel mit einem „N"
gekennzeichnet ist.
Technische Veränderungen an Ihrem Fahrrad dürfen nur unter Berücksichtigung der StVZO und
der DIN EN15194:2017 durchgeführt werden.
Der Transport von Fahrrädern kopfstehend auf PKW-Fahrradträgern ist nicht zu empfehlen. Durch
die engstehende Befestigung am Lenker treten beim Transport sehr starke dynamische Kräfte
am Lenkerrohr und am Lenkervorbau auf. Materialermüdungen und Brüche sind als Folgen dieser
Überbeanspruchung nicht auszuschließen. Wir empfehlen daher, nur Träger für einen aufrecht
stehenden Transport der Fahrräder zu verwenden.
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