GEDA
®
1500 Z/ZP
4.6.1
Sicherung der Bodenstation
Die unterste Haltestelle (Bodenstation) muss gegen unbefugten Zutritt
gesichert und gekennzeichnet werden.
Lebensgefahr
Durch abfahrende Bühne.
Die Bodenstation muss immer mit einer Absperrung oder
Während des Betriebes niemals innerhalb der
Bei Arbeiten innerhalb der Bodenumwehrung Hauptschalter
Betrieb der Transportbühne nach EN16719
•
Mit montiertem Unterfahrschutz unter der Bühne reicht als Sicherung
der Bodenstation eine Absperrung
oder
eine Bodenumwehrung 1,1 m mit Endschalter überwachter
Schranke
•
Ohne Unterfahrschutz muss eine Bodenumwehrung 1,1 m mit
elektromechanisch verriegelter Schranke
oder
eine Bodenumwehrung 2,0 m mit Schiebetür montiert werden.
Ohne Absperrung oder Bodenumwehrung darf die Transportbühne
nicht betrieben werden.
Der Abstand der Absperrung/Bodenumwehrung und zu bewegten
Aufzugsteilen muss mindestens 0,5 m und maximal 2,0 m betragen.
ML055 DE 2019 / 12
Bodenumwehrung gesichert werden!
Absperrung/Bodenumwehrung aufhalten.
ausschalten und gegen Einschalten sichern.
Ggf. Bühne sichern bzw. bei permanenten Maschinen die
Absetzvorrichtung aktivieren.
GEFAHR
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Montage
Montageanleitung