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Renson Healthbox 3.0 Anleitung Seite 29

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• Empfehlung für den Bewohner (= Mieter):
Der Mieter muss über sein Konto im Webportal überprüfen, dass der Vermieter nur als
Eigentümer (und nicht als Bewohner) Zugang zu Healthbox 3.0 in der Mietwohnung hat. Der
Vermieter hat nicht das Recht, Zugang zu den Detailinformationen zu verlangen (auch nicht
im Mietvertrag) Ein Vermieter hat jedoch das Recht, den Zugriff auf die zusammengefassten
Informationen zu verlangen (z.B. über den Mietvertrag). In diesem Fall darf der Mieter
dem Vermieter den Zugang zu diesen zusammengefassten Daten der Healthbox 3.0 in der
Mietwohnung nicht verweigern.
• Empfehlung für den Eigentümer (Vermieter):
Der Vermieter muss über sein Konto im Webportal Healthbox 3.0 als Gerät in einem Mietobjekt
angeben. Auf diese Weise erhält der Vermieter die zusammengefassten Informationen
der Healthbox 3.0, ohne die Privatsphäre des Mieters zu verletzen. Gegebenenfalls kann
der Vermieter in den Mietvertrag aufnehmen, dass die Mieter ihm die zusammengefasste
Information nicht vorenthalten können. Hat der Vermieter ohne ausdrückliche Zustimmung des
Mieters Zugang zu den Detailinformationen von Healthbox 3.0, die in einem Mietobjekt aktiv
ist, verstößt der Vermieter hiermit gegen die Datenschutzgesetzgebung (vgl. Europäisches
Gesetz GDPR).
HINWEIS:
Jeder, der physischen Zugriff auf das Gerät hat, kann zu allen Zeiten alle Benutzer
(Konten) von einem bestimmten Gerät trennen. Die Tabelle (Abschnitt 16) zeigt, auf
welche Art und Weise dies durchgeführt werden kann.
Healthbox
3.0
®
de
29

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