3.3
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Türsprechanlage ist für den Anschluss an analoge Telefonanlagen vor-
gesehen.
Sie kann verwendet werden
▪
als Sprechanlage
▪
als Zugangskontrolle über PIN
▪
für ferngesteuertes Öffnen von Türen oder Toren
▪
zur Weiterschaltung des Türgespräches auf andere Telefone
▪
zur Verbindung mit anderen Steuerungen
Die Türsprechanlage ist für den privaten sowie für den gewerblichen Einsatz
entwickelt worden.
Typische Anwendungsszenarien finden Sie unter www.telegaertner-doorli-
ne.de/de/anwendungen-doorline.html.
3.3.1
Hinweise zur Verwendung eines elektronischen
Türöffners
Es besteht ein erhöhtes Einbruchsrisiko, wenn Sie einen Türöffner anschlie-
ßen, da die Relaiskontakte nach Demontage der Türsprechanlage zugäng-
lich sind. Sicherer ist das Konfigurieren eines Türöffners über eine SwitchBox
(Zubehör), da sich diese innerhalb des Hauses befindet und so die Relais-
kontakte von außen nicht manipulierbar sind.
Ein elektrischer Türöffner ersetzt nicht den Verschluss der Tür durch einen Rie-
gel, sondern ist lediglich eine zusätzliche Einrichtung.
Er ist in erster Linie für den Tagesbetrieb gedacht, während nachts oder bei
Abwesenheit die betreffende Tür durch den Riegel verschlossen wird.
Eine Tür, die nur mit der Falle des Türöffners geschlossen gehalten wird, gilt
versicherungsrechtlich als nicht verschlossen!
DoorLine Pro DP-101
Produktinformation und Beschreibung
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