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Betrieb; Erstinbetriebnahme - delko SX 24 G Betriebsanleitung

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4 Betrieb

4.1 Erstinbetriebnahme

Maschine auspacken und auf ebenem, tragfähigem
Boden aufstellen.
Hinweis! Vor der Erstinbetriebnahme ist die
Maschine von einem Sachkundigen auf Be-
triebssicherheit zu prüfen. Das Ergebnis die-
ser Prüfung ist schriftlich festzuhalten und
aufzubewahren. Vordrucke dafür finden Sie
auf den Seiten 31 bis 33 dieser Betriebsan-
leitung. Bitte kopieren Sie diese Vordrucke
bei Bedarf vor dem Ausfüllen.
„Sachkundige" sind: „Personen, die aufgrund ihrer fach-
lichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet des zu überprüfenden kraft-
betriebenen Arbeitsmittels haben und mit den einschlä-
gigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallver-
hütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein aner-
kannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-
Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitglieds-
staaten der europäischen Union oder anderer Vertrags-
staaten des Abkommens über den europäischen Wirt-
schaftsraum) so weit vertraut sind, daß sie den arbeits-
sicheren Zustand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels
beurteilen können".
Hinweis! Hydraulikleitungen sind vor der
Erstinbetriebnahme der Rüttelplatte und da-
nach mindestens einmal jährlich auf ihren ar-
beitssicheren Zustand durch einen Sachkun-
digen zu prüfen.
Sachkundige sind „Personen, die aufgrund ihrer fach-
lichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet der Hydraulikschläuche und -
schlauchleitungen haben und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhü-
tungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkann-
ten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Be-
stimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaa-
ten der europäischen Union oder anderer Vertrags-
staaten des Abkommens über den europäischen Wirt-
schaftsraum) so weit vertraut sind, daß sie den arbeits-
sicheren Zustand der Hydraulikschläuche oder
-schlauchleitungen beurteilen können".
Anmerkung: Sachkundig im Sinne der oben genann-
ten Vorschriften kann entsprechend ausgebildetes Per-
sonal auf der Baustelle sein, z.B. Maschinenmeister,
Sicherheitsingenieur, Sicherheitsbeauftragter, erfahre-
ne und entsprechend ausgebildete Mechaniker oder
Vorarbeiter.
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