Die Angabe der Schallpegel erfolgt gemäß der 3. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenlärmverordnung - 3.GsGV) vom 18.01.1991. Die Messungen wurden vom
TÜV Südwestdeutschland e.V. in Anlehnung an die Richtlinien 84/532/EWG bis 84/537/EWG durchgeführt. Das Messverfahren wurde nach 79/113EWG (Richtlinie zur einheitlichen
Ermittlung von Geräuschemissionen von Baumaschinen und Baugeräten) ergänzt durch die Richtlinien 81/1051EWG und 85/405/EWG ausgewählt. Gemessen wurde auf einer
Schaumstoffmatte t=50 mm, Shorehär te 25.
**) Meßdurchführung entsprechend prEN1033 und EN500, Teil 4 Anhang E, 4. Vorschlag.