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delko SX 24 G Betriebsanleitung Seite 8

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– An Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrän-
dern, an Grabenkanten und Absätzen müssen
Bodenverdichtungsmaschinen so betrieben werden,
daß keine Absturz- oder Umsturzgefahr besteht.
– Beim Betrieb von Bodenverdichtungsmaschinen mit
Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen,
Tunnels, Stollen oder tiefen Gräben ist sicherzu-
stellen, daß ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden ist. Werden die Abgase des Mo-
tors nicht in geeigneter Weise entfernt, besteht akute
Vergiftungs- und Erstickungsgefahr.
– Bei Bauarbeiten „unter Tage" dürfen ausschließlich
Maschinen mit Dieselmotor eingesetzt werden. Da-
bei ist unbedingt darauf zu achten, daß alle Abgase
ausreichend abgesaugt werden und ausreichend
gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist.
Vor Arbeitspausen und zum Arbeitsschluß hat der
Maschinenführer die Bodenverdichtungsmaschine
auf tragfähigem und möglichst waagerechtem Ge-
lände abzustellen; auf geneigtem Gelände ist die
Maschine zusätzlich gegen Abrutschen zu sichern.
– Die Wirksamkeit von Bedien- und Stellteilen darf
nicht unzulässig beeinflußt oder aufgehoben wer-
den.
– Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert ,de-
montiert oder sonstwie in ihrer Wirkung beeinflußt
werden.
– Nach Wartungsarbeiten oder Reparaturen sind alle
Sicherheitseinrichtungen Wirksamkeit zu prüfen.
Diese Prüfung darf nur von einer Fachkraft vorge-
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nommen werden, die aufgrund Ihrer Ausbildung in
der Lage ist, den arbeitssicheren Zustande der Ma-
schine zu beurteilen.
– Das Nachfüllen von Kraftstoff ist so vorzunehmen,
daß dieser nicht an heiße Motorenteile gelangen
kann.
– Der Maschinenführer darf während des Betriebes
der Maschine den Maschinenführerplatz nicht ver-
lassen. Vor Arbeitspausen hat der Maschinenführer
den Motor der Maschine stillzusetzen.
– Die Maschine ist so zu führen, daß Quetschungen
des Maschinenführers zwischen Maschine und fe-
sten Gegenständen vermieden werden.
– Die Maschine ist so abzustellen, daß sie nicht um-
kippen kann.
– Auf Transportfahrzeugen ist die Maschine so abzu-
stellen, daß sie nicht umkippen oder verrutschen
kann.
– Instandhaltungsarbeiten sind unter Beachtung der
Betriebsanleitung durchzuführen.
– Vor Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Maschinen-
führer die Wirksamkeit der Bedien- und Sicherheits-
einrichtungen, sowie die ordnungsgemäße Anbrin-
gung der Schutzeinrichtungen zu prüfen.
– Während des Betriebes ist die Maschine vom
Maschinenführer auf ihren betriebssicheren Zustand
zu überwachen.

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