Inbetriebnahme
7.
Inbetriebnahme
7.1
Wasserdruck kontrollieren
7.2
Einschalten
28
Gefahr! Die Erstinbetriebnahme darf nur von einem zugelassenen
Heizungsfachmann durchgeführt werden! Der Heizungsfachmann
prüft die Dichtheit der Leitungen, die ordnungsgemäße Funktion
aller Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen und misst die
Verbrennungswerte. Bei unsachgemäßer Ausführung besteht die
Gefahr erheblicher Personen-, Umwelt- und Sachschäden!
Achtung! Bei starker Staubentwicklung, wie z.B. bei laufenden
Bauarbeiten, darf das Gas-Gerät nicht in Betrieb genommen wer-
den. Am Gerät können Schäden entstehen!
Achtung! Kontrollieren Sie vor dem Einschalten, ob das Manometer
ausreichenden Wasserdruck anzeigt. Der Wert muss bei ca. 1,5 bar
liegen.
• Unter 0,5 bar: Füllen Sie Wasser nach (siehe Seite 30).
• Über 2,5 bar: Nehmen Sie das Gas-Brennwertgerät nicht in Be-
trieb. Lassen Sie Wasser ab (siehe Seite 33).
• Kontrollieren Sie, ob der Auffangbehälter unter der Abblaselei-
tung des Sicherheitsventils bereitsteht. Er fängt bei Überdruck
austretendes Heizwasser auf.
Verbrühungsgefahr! Aus der Abblaseleitung des Sicherheitsventils
kann kurzzeitig heißes Wasser austreten.
1. Heizungs-Notschalter einschalten
2. Gas-Absperreinrichtung öffnen
3. Bedienfeldklappe öffnen und Betriebschalter am Bedienfeld
des Kessels einschalten
4. Mit der Betriebsarttaste Heizbetrieb an der Regelungs-
Bedieneinheit die Betriebsart Automatikbetrieb
len
5. Gewünschte Raumtemperatur am Drehknopf der Regelungs-
Bedieneinheit einstellen
Auto
auswäh-
AUGUST BRÖTJE GmbH