Prüfung vor jedem Einsatz
unbedingt durchführen!
• Das IRS ist kein Ersatz für einen Auffanggurt
DIN / EN 361.
• Das IRS ist zum Auffangen eines Absturzes
nicht geeignet. Ist die Gefahr eines Absturzes
oder freien Falles vorhanden, muss eine ge-
eignete Ausrüstung wie sie z.B. in der
DIN 14800-17 Gerätesatz Absturzsicherung
beschrieben ist, verwendet werden.
• Die Anwender des IRS müssen vor der ersten
Benutzung, nach Bedarf, mindestens jedoch
einmal jährlich im sicheren Gebrauch des
IRS Systems unterwiesen werden.
• Die Sitz- und Trageigenschaften müssen die
Funktionen der Feuerwehrschutzkleidung und
des IRS Systems gewährleisten.
• Die bestimmungsgemäße Verwendung
analog zur Verwendung des Feuerwehr Halte-
gurtes sind zu beachten. Diese wird unter
anderem in der FWDV 1 „Grundtätigkeiten –
Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" Kapitel 17
und 18 sowie in der BGI / GUV-I8651 „Sicher-
heit im Feuerwehrdienst" Kap. C 13 beschrieben.
• Um das IRS System für diese Verfahren zu nut-
zen, ist immer das Gesamtsystem inklusive
der Selbstsicherungsschlinge FW/N FR anzu-
wenden.
• Werden bei der Prüfung vor dem Einsatz ge-
ringste Mängel an der PSA festgestellt, darf
diese PSA nicht mehr benutzt werden.
• Eine PSA Komponente, die Mängel aufweist,
darf nur in einer Vertragswerkstatt der Firma
BORNACK geprüft bzw. instand gesetzt werden.
SICHERHEITSHINWEISE
SICHTPRÜFUNG
• Anseilschutz-Ausrüstung auf Vollständigkeit
prüfen. Sind alle Komponenten vorhanden?
• Sämtliche Nahtstellen sind unbeschädigt.
Textile Komponenten weisen keine sichtbaren
oder zu ertastende Schäden auf.
• Beschlagteile, Ösen, Schnallen, Karabiner wei-
sen keine offensichtlichen Schäden auf und
sind nicht verbogen. Karabinerverschluss und
deren Sicherung sind funktionstüchtig.
• Nach dem letzten Einsatz wird das IRS durch
eine Sichtprüfung überprüft und einsatzbereit
bis zum nächsten Einsatz bereitgestellt.
FUNKTIONSPRÜFUNG
• Verschlossenes IRS durch Sichtprüfung und
kurzen Handzug auf sichere Funktion prüfen.
ANSCHLAGPUNKTE
• Anschlagpunkte müssen ausreichende Festig-
keit, EN 795, aufweisen und sollten oberhalb
des Benutzers angebracht sein. Steht im Not-
fall oder aus taktischen Gründen kein
Anschlagpunkt EN 795 zur Verfügung, so ist
ein geeigneter, ausreichend tragfähiger
Anschlagpunkt durch eine schnelle, örtliche
Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.
KARABINERHAKEN
ACHTUNG:
Gefahr durch Karabiner Querbelastung!
Gesonderte Gebrauchsanleitung Karabiner be-
achten!
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