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Volkswagen AFC-200-LH-EU-01 Erstinbetriebnahme Seite 7

Reparaturleitfaden
Inhaltsverzeichnis

Werbung

5.3
Anzeige und Nachweispflicht
5.4
Informationen für den Fachhandwerker
5.5
Informationen für Rettungskräfte
5.6
Umgang mit kritischen HV (Hochvolt) Batterien
5.1
Zielgruppe
Dieses Dokument richtet sich vorrangig an geschultes Fachpersonal, welches für Transport, Lagerung, Auf-
stellung und Erstinbetriebnahme zuständig ist
5.2
Schutzkleidung
Für Arbeiten an der flexiblen Ladesäule muss immer die erforderliche Schutzkleidung nach den Vorgaben
DGUV 3 getragen werden.
Für Transportarbeiten bzw. Arbeiten unter schwebenden Lasten muss immer die entsprechende Schutzaus-
rüstung wie Helm Handschuhe und Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 S3 getragen werden.
Für Arbeiten bei geöffneten Türen muss die entsprechende Schutzkleidung für Elektro Arbeiten Helm,
Schutzbrille, Handschuhe Arbeitssicherheitsschuhe getragen werden.
Bei Wartungsarbeiten ist im Umgang mit Kühlflüssigkeit und Kältemittel ggf. zusätzlich angepasster Schutz
erforderlich.
Bedingung
Die Sicherheitsdatenblätter im Umgang mit chemischen Stoffen sind zu beachten!
Die Sicherheitshinweise und Warnhinweise beachten!
5.3
Anzeige und Nachweispflicht
Die Betreiber von Normal- und Schnellladepunkten haben der Regulierungsbehörde den Aufbau und die Au-
ßerbetriebnahme von Ladepunkten schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Betreiber von Schnellladepunkten haben der Regulierungsbehörde, durch Beifügung geeigneter Unterlagen,
die Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 bis 4 nachzuweisen.
Die Anzeige muss nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
1. beim Aufbau von Schnellladepunkten und
2. auf Anforderung der Regulierungsbehörde während des Betriebs von Schnellladepunkten
Für die vollständige gesetzliche Information in der aktuellen Fassung siehe Quelle:
bmwi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und
Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
5.4
Informationen für den Fachhandwerker
Es gelten die länderspezifischen Vorschriften, Sicherheitshinweise und Installationsvorgaben.
Zusätzlich sind unterschiedliche Vorgaben durch die Netzbetreiber möglich, wenn die flexible Ladesäule mit
dem Niederspannungsnetz verbunden ist.
Alle fachspezifischen Vorgaben, zur Elektrogeräterichtlinie (wie z. B. die 5 Sicherheitsregeln), behalten
selbstverständlich ihre Gültigkeit und bleiben von diesen zusätzlichen Hinweisen unberührt.
Bedingung
Die Sicherheitsvorschriften und Warnhinweise beachten!
1000524WP783
intern
Informationen für den
Sicherheitshinweise, Vorschriften und Installationsvorgaben
Erstinbetriebnahme 01.10.2021
Fachhandwerker.
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