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Anforderung An Aufstellfläche, Fundament - Volkswagen AFC-200-LH-EU-01 Erstinbetriebnahme

Reparaturleitfaden
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Erstinbetriebnahme 01.10.2021
Die Tragfähigkeit des Untergrundes muss für die Aufstellung geeignet sein. Vor Festlegung des Aufstell-
ortes zu prüfen.
Durch das Gewicht der flexiblen Ladesäule von 2700 kg wird eine Bodenbelastung von 0,084 N/mm²
eingeleitet.
Zur Verschraubung in der Bodenplatte sind in den Standfüßen der flexiblen Ladesäule (4x) D= 24 mm
Bohrungen vorhanden.
Vor und hinter der flexiblen Ladesäule ist ein entsprechender Abstand erforderlich. Ein Anfahrschutz
entsprechend vorsehen
Wenn ein Anfahrschutz montiert ist, muss berücksichtigt werden, dass zu Wartungsarbeiten die Öffnung
der Tür nicht beeinträchtigt wird.
Für Wartungsarbeiten muss oberhalb der flexiblen Ladesäule ausreichen Freiraum sein, um die obere
Wartungsöffnung zugänglich zu halten.
In Gebieten mit häufiger Überflutungsgefahr oder möglichen Wasseransammlungen, wie Unterführun-
gen etc., ist die Aufstellung vermeiden.
In Gebieten mit erhöhtem Vibrationsrisiko, ist die Aufstellung vermeiden.
An Standorten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen oder Kollisionsgefahr, ist die Aufstellung im eigenen
Interesse vermeiden.
Zu explosionsgeschützten Bereichen ausreichend Sicherheitsabstand einhalten.
Die Aufstellung in explosionsgeschützten Bereichen ist nicht zulässig.
Die Aufstellung in Bereichen von Entlüftungen aus Industrie Anwendungen mit staubreichen, korrosiven
oder sauren Gasen ist nicht zulässig. z. B. Ammoniak, Schwefeldioxid, Stickoxide und Schwefelwasser-
stoff
Der Aufstellort muss über eine ausreichende Funknetzabdeckung verfügen (LTE, 4G, 5G) um die Fern-
diagnose und Backendanbindung zu ermöglichen. Orte mit Funkloch sind vermeiden oder durch geeig-
nete Maßnahmen dazu ergänzen. Der Betrieb erfordert eine Netzanbindung zur Abrechnung, Wartung
und Diagnose.
Am Aufstellort muss die flexible Ladesäule über eine Satellitenverbindung (GPS) verfügen.
Nach Möglichkeit die Aufstellung in einem Bereich mit starker Sonneneinstrahlung vermeiden. Zu hohe
Temperaturen können Leistungseinbußen zur Folge haben.
Der Aufstellort der flexiblen Ladesäule muss gut belüftet sein.
Die Zu- und Abluftöffnungen der flexiblen Ladesäule dürfen nicht verdeckt werden.
Der Aufstellort muss auf Lärmbelastung und lokale Besonderheiten geprüft werden, die TA Lärm 6.1 be-
achten.
Die Aufstellung muss vorzugsweise in ausgeleuchteten Bereichen erfolgen. (Nachtbetrieb)
Um Vandalismus und Missbrauch vorzubeugen, sind bei Aufstellorten in der Nähe von Veranstaltungs-
zentren (wie z. B. Konzerthallen oder Fußballstadien) zusätzlich sichernde Maßnahmen zu ergreifen.
Bei der Standortauswahl entsprechende Flucht und Rettungswege vorhalten bzw. dürfen nicht durch die
flexible Ladesäule oder angeschlossene Fahrzeuge blockiert werden.
Flucht und Rettungswege im Notfallplan dokumentieren
tungsfahrzeuge muss gewährleistet sein.
Bei Nichtbeachten der Aufstellvorgaben ist ein ordnungsgemäßer Betrieb der flexiblen Ladesäule
nicht möglich.
8.3
Anforderung an Aufstellfläche, Fundament
In der Aufstellfläche Befestigungspunkte zur Verschraubung der flexiblen Ladesäule vorsehen!
18
Reparaturgruppe 00 - Technische Daten
Platzbedarf.
Rettungsmaßnahmen. Die Zufahrt für Ret-
1000524WP783
intern

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