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Volkswagen AFC-200-LH-EU-01 Erstinbetriebnahme Seite 14

Reparaturleitfaden
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Erstinbetriebnahme 01.10.2021
Transportschäden oder erkennbar unvollständige Lieferungen sind dem Frachtführer unverzüglich anzu-
zeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.
Bei jedem Standortwechsel muss die flexible Ladesäule „Außer Betrieb" genommen werden
betriebsetzung der flexiblen
Durch das hohe Gewicht besteht beim Überschreiten des Kippwinkels Lebensgefahr!
Das Gesamtgewicht der mobilen Ladesäule beträgt ca. 2700 kg zuzüglich Verpackung.
Der Schwerpunkt der flexiblen Ladesäule ist so weit unten angelegt, sodass ein leichtes Umkippen nicht
möglich ist.
Der Schwerpunkt liegt bei:
z - 1111,7 mm
y - 766,0 mm
x - 594,5 mm
Bei jeder Art von Transport der flexiblen Ladesäule diese Vor-
gaben beachten:
Beim Transport, sowie beim Verladen der flexiblen Lade-
säule können Verletzungen für das Personal entstehen.
z.B. durch Kippen, Umfallen, schwebende Lasten.
Das Anheben muss möglichst mit Kran erfolgen und aus-
schließlich an den vorgegebenen Lastaufnahmepunkten
erfolgen.
Die Lastaufnahmepunkte vor dem Transport auf Beschädi-
gungen prüfen.
Für das Anheben mit einem Kran darf nur das dafür vorge-
sehene Lastaufnahmemittel (LAM) verwendet werden.
Beim Anheben mit einem LAM unbedingt darauf achten, dass die Abstände der Lastaufnahmehaken
immer größer sind als die Säule selbst. Die Spanngurte oder Ketten von der flexiblen Ladesäule seitlich
ziehen, und nicht an der Säule anliegen lassen, um diese nicht zu beschädigen.
Der Schrägzug vom LAM darf dabei nicht mehr als +10° betragen.
Wird im Ausnahmefall ein Hubstapler für das Anheben eingesetzt, dann muss dieser für die Last ausge-
legt sein. Das Anheben darf nur an den vorgesehenen Punkten erfolgen.
Bei allen Transportvorgängen sind immer die persönlichen Schutzausrüstungen der eingesetzten Per-
sonen zu tragen.
Für Arbeiten unter schwebenden Lasten sind die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Für den Transport der flexiblen Ladesäule muss diese immer ausgeschaltet und ordnungsgemäß gesi-
chert sein.
Bevor die flexible Ladesäule nach dem Transport gelagert oder in Betrieb genommen wird, prüfen, ob
diese beschädigt wurde.
Transport und Logistikunternehmen müssen ADR zertifiziert sein, um den Transport auf der Straße
durchführen zu können.
Die ordnungsgemäß benötigten Gefahrgutpapiere sind einzuholen und mitzuführen. (Gefahrgutschein
mit Angabe der Gefahrgutklasse und Gewicht)
Am LKW muss eine orangefarbige Kennzeichnung nach GGVS Straße angebracht und die nach Ge-
fahrgutverordnung vorgeschriebenen Ausrüstungen an Bord sein.
Lastaufnahme mittels Kran
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Reparaturgruppe 00 - Technische Daten
Ladesäule.
Außer-
1000524WP783
intern

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