9. Garantie
9.1 Garantieregelung. Die Anlage wurde dem Kunden zu den im Moment des Kaufes gülti-
gen Bedingungen übergeben. Wenden Sie sich bei jeder Unregelmäßigkeit an Ihren Installa-
teur. Jeder Versuch von seiten des Kunden oder nicht autorisierten Personals, das Gerät und
dessen Komponenten zu öffnen oder in irgendeiner anderen Weise zu manipulieren, hat das
Erlöschen der Garantie zur Folge und entbindet den Hersteller von jeglicher Verantwortung für
daraus resultierende Personen- oder Sachschäden. Folgende Fälle entbinden den Hersteller
von jeglicher Verantwortung:
Unsachgemäße Installation
Unsachgemäße Handhabung der Anlage oder deren Zubehör
Handhabung gegen die Vorschriften des jeweiligen Landes
Benutzung von nicht originalen Ersatzteilen - Teilweise oder gänzliche
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
Normale Abnutzung
Das Nichteinsenden des Garantiescheins
Der Hersteller verpflichtet sich zum Austausch der fehlerhaften Anlageteile in Garantie zu
ersetzen. Die Garantieleistung ist nur gültig, wenn die in diesem Handbuch enthaltenen
Vorschriften eingehalten wurden. Voraussetzung für die Gewährleistung der Garantie ist die
Rücksendung des fehlerhaften Teiles an den Hauptsitz für die Prüfung in der Werkstatt des
technischen Kundendienstes. Der Hersteller behält sich das Recht vor, Garantieleistungen als
solche anzuerkennen. Die Kosten für Einund Ausbau der defekten Teile sowie die anfallenden
Transportkosten sind vom Kunden zu tragen. Die Garantie ist gültig, wenn der abzutrennende
Garantieabschnitt vollständig und leserlich ausgefüllt innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum
an DISAN zurückgesandt wurde. Sämtliche oben angeführte Garantieleistung werden nur
dann gewährleistet, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten wurden. Ge-
richtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Bozen.
9.2 Garantiezertifikat. Senden Sie die nachstehende Karte zwecks Registrierung Ihres Garan-
tieanspruchs innerhalb 30 Tage ausgefüllt an uns zurück.