Allgemeine Hinweise zur Anmeldung beim Netzbetreiber
Der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber ist in der Regel einfach, das genau Vorgehen ist
unter „Anmeldung der Solaranlage" 7.2 Netzbetreiber beschrieben.
Leider gibt es gelegentlich Netzbetreiber, die keine vereinfachte Anmeldung akzeptieren
oder unrechtmäßige Forderungen stellen. Es folgt eine Darstellung von unterschiedlichen
Situationen mit Erläuterungen sowie möglichen Lösungen.
Situation 1:
Der Netzbetreiber verlangt ausdrücklich einen Wieland-Stecker.
Erläuterung:
Der Netzbetreiber bezieht sich hier auf die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1, welche die Ein-
speisung über einen bestehenden Stromkreis regelt. In der Vornorm sind weder ein Verbot
von Schukosteckdosen noch eine Pflicht der Nutzung einer Wieland-Steckdose aufgeführt.
Aus Sicht der Verbraucherzentralen, der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie (DGS)
und auch unserer Ansicht nach, ist der herkömmliche Schuko-Stecker eine ebenso sichere
wie bewährte Anschlussart für Solargeräte bis 600 Watt Wechselrichterleistung. Der Netz-
betreiber kann keine Vorschriften auf die Steckervorrichtung erlassen, seine Zuständigkeit
endet am Zähler. Die Normen des VDE sind keine Gesetze, es handelt sich hierbei um Emp-
fehlungen.
Lösung:
Stecker-Solaranlagen bis 600 Watt Wechselrichterleistung dürfen an eine vorhandene
Schukosteckdose angeschlossen werden. Die Aussage des Netzbetreibers kann ignoriert
werden.
Situation 2:
Der Netzbetreiber verlangt für den Anschluss einen zertifizierten Elektriker.
Erläuterung:
Einige Netzbetreiber lehnen Anmeldungen vom Verbraucher ab und verlangen, dass An-
schluss und Anmeldung durch eine zertifizierte Elektrofachkraft erfolgen.
Lösung:
Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551 dürfen auch Laien stromerzeugende Solargeräte
an einen bestehenden Stromkreis anschließen. Die Stecker-Solaranlage darf also von dir
selbst angeschlossen werden.
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