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Dauer Der Garantie; 24 Monate Garantie Für Ihr Fahrzeug; Anwendungsbedingungen Der Kommerziellen Garantie; Anwendungsbereich Der Kommerziellen Garantie - Peugeot Motorcycles METROPOLIS 2021 Schnellstartanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Der Hersteller Ihres Fahrzeugs, PEUGEOT
MOTOCYCLES, mit Sitz in der Rue du 17 novembre -
25350 Mandeure (Frankreich), nachstehend PEUGEOT
MOTOCYCLES gibt Ihnen eine kommerzielle Garantie
auf Ihr Neufahrzeug mit Verbrennungsmotor oder
Elektroantrieb bei allen Konstruktions- oder
Materialfehlern.

1. DAUER DER GARANTIE

PEUGEOT MOTOCYCLES gibt eine Garantie auf Ihr
Fahrzeug für eine Dauer von 24 Monaten ab der
Erstzulassung ohne Kilometerbeschränkung, sofern
Ihnen keine besonderen gegenteiligen Bestimmungen
zur Kenntnis gebracht wurden, und mit folgenden
Ausnahmen:
- Antriebsbatterie des Elektrofahrzeugs 2.0 E-Powered
by GenZe & e-Ludix, für das sich die vorliegende
Garantie auf 24 Monate oder 20 000 km erstreckt,
ungeachtet dessen, was zuerst eintritt, vorbehaltlich
der regelmäßigen Wartung gemäß den Vorschriften im
Wartungshandbuch PEUGEOT MOTOCYCLES;
- Antriebsbatterie des Elektrofahrzeugs 2.0 E-Powered
by GenZe & e-Ludix, die eine Verringerung ihrer
angekündigten Nennleistung von mindestens 25%
aufweist, die von einem Techniker des Händlernetzes
PEUGEOT MOTOCYCLES innerhalb der
Garantielaufzeit gemessen wurde. Aufgrund der
chemischen Prozesse der Batterie kann eine
Verringerung der Nennleistung der Batterie (und somit
der Autonomie des Fahrzeugs) im Laufe der Zeit, im
Laufe der Verwendung des Fahrzeugs und der
Lagerbedingungen festgestellt werden;
- Batterie des Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor, für
die die vorliegende Garantie sechs Monate beträgt
vorbehaltlich einer zurückgelegten
Mindestkilometerzahl von 200 km pro Monat.
Reproduktion oder Übersetzung - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Erlaubnis von Peugeot Motocycles
24 MONATE GARANTIE FÜR IHR FAHRZEUG
Teile und Arbeitskosten, unbegrenzte Laufleistung
2. ANWENDUNGSBEDINGUNGEN DER
KOMMERZIELLEN GARANTIE
Für eine Kostenübernahme der im Umfang der
vorliegenden kommerziellen Garantie enthaltenen
Arbeiten an Ihrem Fahrzeug müssen Sie diese Arbeiten
von einer Werkstatt des Vertragsnetzwerks von
PEUGEOT MOTOCYCLES durchführen lassen.
Bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges haben die
neuen Eigentümer bis zum normalen Ablauf der
Garantie Anspruch auf die entsprechenden
Garantieleistungen, vorausgesetzt dass die für die
Garantie anwendbaren Bedingungen von allen
Eigentümern ordnungsgemäß berücksichtigt werden
bzw. berücksichtigt worden sind. Hierzu verpflichten Sie
sich, dem Käufer die für die Garantie vorgegebenan
Bedingungen zu übermitteln.
3. ANWENDUNGSBEREICH DER KOMMERZIELLEN
GARANTIE
Mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten
Einschränkungen deckt die vorliegende kommerzielle
Garantie die Wiederinstandsetzung oder den Austausch
von Teilen, die von PEUGEOT MOTOCYCLES oder
dessen Vertreter als defekt anerkannt wurden, sowie die
damit verbundenen Arbeitskosten ab.
Folgende Hinweise müssen beachtet werden:
- Die Wiederinstandsetzung oder der Austausch eines
Teils im Rahmen der vorliegenden kommerziellen
Garantie führt zu keiner Verlängerung der
ursprünglichen Garantiedauer. Die Garantie der
Ersatzteile endet zum Zeitpunkt des Garantieendes
Ihres Fahrzeuges; Sollte Ihr Fahrzeug allerdings für
eine Dauer von mindestens 7 aufeinander folgenden
Tagen fahruntüchtig sein und diese Tatsache im
Rahmen der vorliegenden kommerziellen Garantie auf
ein Verschulden von PEUGEOT MOTOCYCLES
zurückgeführt werden kann, wird die genannte
Garantie um die eben diese Anzahl an Tagen
verlängert;
- Die im Rahmen des Garantieumfanges
ausgetauschten defekten Teile werden aufbewahrt
und gehen in den Besitz von PEUGEOT
MOTOCYCLES über.
Die Garantie gilt unter folgenden Bedingungen:
- Die erste Wartung, die sogenannte "Erstinspektion",
wurde nach 1 Monat oder 500 km gemäß den
Vorschriften des Wartungsplans von PEUGEOT
MOTOCYCLES durchgeführt und die Wartung des
Fahrzeugs wurde regelmäßig gemäß den Vorschriften
des Wartungsplans von PEUGEOT MOTOCYCLES
durchgeführt und Sie können den Nachweis darüber
erbringen (Scheckheft, Rechnungen...);
- Die Schäden können nicht auf den Austausch von
Originalersatzteilen durch nicht von PEUGEOT
MOTOCYCLES zugelassen Ersatzeilen
(einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Auspuff,
Zylinder, Kolben, Kerze und Geräuschdämpfer bei
verbrennungsgetriebenen Fahrzeugen, Sicherungen,
Module der Traktionsbatterie, und Ladegerät der
Traktionsbatterie des Elektrofahrzeuges usw.)
zurückgeführt werden und auch nicht auf Reparaturen,
Transformationen oder Änderungen, die an Ihrem
Fahrzeug durch Unternehmen vorgenommen wurden,
die nicht von PEUGEOT MOTOCYCLES zugelassen
sind;
- Die Schäden können nicht auf zusätzliche Teile oder
Ausstattungen, die nicht von PEUGEOT
MOTOCYCLES zugelassen sind (einschließlich, aber
ohne Beschränkung auf zusätzliches Ladegerät für
das Elektrofahrzeug, Alarmanlagen, Radio,
Scheinwerfer, Gepäckträger für das
verbrennungsbetriebene oder elektrische Fahrzeug
usw.), zurückgeführt werden;
- Die Schäden wurden nicht durch Fahrlässigkeit,
unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der
Anweisungen im Wartungshandbuch von PEUGEOT
MOTOCYCLES oder Benutzerhandbuch, Überladung
des Fahrzeugs (auch vorübergehend) oder durch die
Unerfahrenheit des Fahrzeugführers verursacht;
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